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Verstoßen Netzsperren gegen das Grundgesetz?


Gesetzentwurf: SPD-Fraktion verlangt Aufhebung des Internet-Sperrgesetzes Gesetz sei nicht mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar
Vordringlich sei: "Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen"


(02.03.10) - Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen soll aufgehoben werden. Dies verlangt die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/776).

Netzsperren würden keinen substantiellen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten und grundsätzlichen Bedenken begegnen. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen solle daher nicht angewandt werden. Es habe sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, das Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen seien.

Es bedürfe vielmehr der "Weiterentwicklung von effektiven Bekämpfungsstrategien, um die tatsächliche Löschung derartiger Internetangebote auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen".

Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet verlangt die SPD-Fraktion eine bessere Ausstattung der Polizei, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit, "um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen".

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und FDP, für zunächst ein Jahr Internetseiten mit kinderpornographischen Angeboten nicht zu sperren und somit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen nicht anzuwenden, ist nach Ansicht der SPD-Fraktion mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Daher müsse das Gesetz aufgehoben werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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