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Geschlechtergleichstellung in der Privatwirtschaft


Gesetzentwurf: Grüne fordern Frauenquote in Aufsichtsräten
Entsprechende Regelungen müssten im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden


(27.10.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen. Den entsprechenden Gesetzentwurf (17/3296) begründet die Fraktion mit "erheblichen Defiziten" bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft.

Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft seien "fest in Männerhand". Da eine geschlechtergerechte Besetzung von Aufsichtsräten mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu erreichen sei, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung stünde, müssten entsprechende Regelungen im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden.

Die Grünen verweisen auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen in Norwegen und den Niederlanden. Auch in Frankreich habe eine Regelung zur verbindlichen Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bereits die ersten parlamentarischen Hürden genommen. (Deutscher Bundestag: ra)




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