Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Geschlechtergleichstellung in der Privatwirtschaft


Gesetzentwurf: Grüne fordern Frauenquote in Aufsichtsräten
Entsprechende Regelungen müssten im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden


(27.10.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen. Den entsprechenden Gesetzentwurf (17/3296) begründet die Fraktion mit "erheblichen Defiziten" bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft.

Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft seien "fest in Männerhand". Da eine geschlechtergerechte Besetzung von Aufsichtsräten mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu erreichen sei, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung stünde, müssten entsprechende Regelungen im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden.

Die Grünen verweisen auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen in Norwegen und den Niederlanden. Auch in Frankreich habe eine Regelung zur verbindlichen Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen bereits die ersten parlamentarischen Hürden genommen. (Deutscher Bundestag: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen