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Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt


Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen




Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Erreicht werden sollen diese Ziele unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen ("vierte Staffel").

Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden. Der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung soll neu ausgerichtet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 23.05.23


Meldungen: Gesetze

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