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Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen


Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 soll der Vierte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB um einen neuen Unterabschnitt ergänzt werden



Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, soll durch die Offenlegungspflicht "eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind".

Die Umsetzung der Richtlinie soll dem Entwurf zufolge durch einen neuen Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des Handelgesetzbuches (HGB) erfolgen. Zudem sind weitere Änderungen im HGB vorgesehen. So sollen unter anderem eine Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell angepasst werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 23.05.23


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