Linke wollen Parteispenden begrenzen
Linke meint: Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten "den Anschein der Käuflichkeit von Politik"
Spenden von natürlichen Personen sollen den Betrag von 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen
(04.02.14) - Die Fraktion Die Linke macht sich für eine Begrenzung von Parteispenden natürlicher Personen stark. In einem Antrag (18/301) fordert sie von der Bundesregierung die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Parteiengesetzes. Danach sollen Spenden von natürlichen Personen den Betrag von 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Parteien Spenden von juristischen Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entgegennehmen dürfen und Parteisponsoring wie Unternehmensstände auf Parteitagen untersagt werden.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erweckten "den Anschein der Käuflichkeit von Politik". Politik müsse wirtschaftlich unabhängig von Unternehmen und Wirtschaftsunternehmen sein. Um sicherzustellen, dass Personen mit großem Privatvermögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen, sei zudem ein Höchstbetrag für Spenden von natürlichen Personen an Parteien festzulegen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.