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Compliance-Mängel in der Politik?


Flucht in privatrechtliche Verträge schaffe Intransparenz: Transparency kritisiert angebliche schriftliche Geheimvereinbarung der Bundesregierung mit den Energiekonzernen
Mögliche Aushebelung des Parlamentes: Antikorruptionsorganisation stellte Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz


(14.09.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert das Verhalten der Bundesregierung, die nach Medienberichten eine schriftliche Vereinbarung mit den Energiekonzernen getroffen haben soll. Mit dieser Vereinbarung hätte die Bundesregierung Fakten geschaffen, die durch die Abgeordneten nicht mehr verändert werden können. Die Flucht in privatrechtliche Verträge schaffe Intransparenz, und solchen Vereinbarungen fehle die politische Legitimität.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Demokratie heißt, auch umstrittene Fragen öffentlich durch die Volksvertreter entscheiden zu lassen.

Die Telefonate von Sonntagnacht (5. September 2010) mit den Energiekonzernen weisen auf eine Intimität im Umgang miteinander, die souveräne Politik unmöglich macht. Hinter verschlossenen Türen konnten sich nur die Vertreter bestimmter Interessen einbringen, während Mittelstand, Stadtwerke und Klimaschützer außen vor blieben."

Atom-Deal: Ein Zeichen für Lobbypolitik für Atomkonzerne?
Die rechtliche Verbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung ist unklar. Es ist von einer Art von Vorvereinbarung und freiwilligen Zahlungen der Energiekonzerne die Rede. Bei freiwilligen Zahlungen wäre eine schriftliche Vereinbarung aber überflüssig. Es ist sogar verboten, für Spenden, die freiwillige Zahlungen sind, Gegenleistungen zu fordern. Eine genaue Beurteilung der schriftlichen Vereinbarung ist erst mit ihrer Offenlegung möglich.

Daher hat Transparency Deutschland am 9. September 2010 beim Bundeskanzleramt einen Antrag auf Akteneinsicht in die schriftliche Vereinbarung nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

Dabei soll auch offen gelegt werden, wer am Gespräch im Kanzleramt am letzten Sonntag persönlich und telefonisch teilgenommen hat. Weiterhin will Transparency das Protokoll für die Teile der Sitzung einsehen, an der Externe beteiligt waren.

Transparency Deutschland hatte im Jahr 2001 das Spitzengespräch von Kanzler Schröder mit der Pharmaindustrie als modernen Ablasshandel kritisiert. In dem Gespräch war damals vereinbart worden, dass gegen Zahlung von 300 Mio. DM die geplante Preissenkung bei patentgeschützten Arzneimittel zurückgezogen wird. (Transparency: ra)

Am 9. September 2010 veröffentliche die Deutsche Bundesregierung nach Druck der Öffentlichkeit das Eckpunktevereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen: "Förderfondsvertrag"

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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Meldungen: Politik und Parteien

  • Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant

    Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.

  • Schröders Büro wird ruhend gestellt

    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

  • Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht

    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

  • Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten

    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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