Spenden an Abgeordnete gehören verboten
Transparency fordert Wertgrenze von 150 Euro für Bundestagsabgeordnete bei Annahme von Einladungen
Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen sollten verschärft werden
(20.08.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in einem neuen Positionspapier gefordert, in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Wertgrenze einzuführen. Danach soll zukünftig nur noch bis zu einem Gegenwert von 150 Euro die Annahme von Einladungen Dritter oder Reisen auf Einladung Dritter zulässig sein. Die Höhe dieser Wertgrenze ist an die seit 2013 für Abgeordnete des Europäischen Parlaments geltenden Regelungen angelehnt, welche dieselbe Wertgrenze bei ähnlicher Regelung vorsehen. Die bisherige Kopplung eines Verbots geldwerter Zuwendungen an Gegenleistungen ist zu wenig konkret.
Darüber hinaus sind die Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen zu verschärfen. Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Spenden an Abgeordnete gehören verboten. Wichtig ist auch die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Verhaltensregeln und Parteienfinanzierung beim Deutschen Bundestag. Diese Stelle würde auch Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegennehmen."
Vor dem Hintergrund der Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung (§ 108e StGB) und des Verweises auf die für die Rechtsstellung des jeweiligen Mitglieds maßgeblichen Vorschriften empfiehlt sich eine Änderung der Verhaltensregelungen für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dadurch wird die Rechtssicherheit für die Bundestagsabgeordneten erhöht und den zuständigen Generalstaatsanwaltschaften Orientierung gegeben. Die Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung tritt zum 1. September 2014 in Kraft.
Zum Positionspapier: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Positionspapier_Transparency_Deutschland_108e_14-06-13.pdf
(Transparency: ra)
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