Speicherung von Bewegungsdaten


Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes
Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 14. November 2014

(01.12.14) – Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, bei der geplanten Einführung einer PKW-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen zentrale datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten. Eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kfz-Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer ist nicht erforderlich, zumal die Abrechnung der PKW-Maut über die Kfz-Steuer erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Rückerstattung als Begründung für eine flächendeckende elektronische Erfassung der Daten und deren langfristige Speicherung ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar.
Dazu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und amtierende Vorsitzende der DSK: "Die DSK sieht die derzeitigen Pläne zur Einführung einer PKW-Maut sehr kritisch. Das Projekt einer nicht zuletzt nutzungsunabhängigen PKW-Maut darf nicht dazu führen, dass Bewegungsdaten von Millionen von Verkehrsteilnehmern erhoben und gespeichert werden."

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern die Bundesregierung auf, bei der geplanten Einführung einer allgemeinen Maut auf Bundesautobahnen und einzelnen Bundesfernstraßen auf eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Fahrzeugkennzeichen aller Verkehrsteilnehmer über elektronische Kontrollpunkte zu verzichten.

Für Abrechnungs- und Kontrollzwecke besteht hierfür kein Erfordernis, denn es stehen – beispielsweise durch Einführung einer physischen Vignette nach dem Vorbild anderer Staaten – mildere und gleichermaßen effektive Mittel zur Kontrolle der Entrichtung der Maut zur Verfügung, ohne täglich an hunderten Kontrollpunkten Hunderttausende Kfz-Kennzeichen zu erfassen und zu speichern. Für die Kontrolle in Deutschland zugelassener Pkw ist die (optisch-)elektronische Überwachung schon deswegen nicht erforderlich, weil die Abrechnung über die Zulassungs- und Kfz-Steuerdaten erfolgen soll. Allein die Möglichkeit, sich die Infrastrukturabgabe für gänzlich ungenutzte Pkw erstatten zu lassen, rechtfertigt nicht die vorgesehene elektronische Erfassung und sogar dauerhafte - bis zu 13 Monaten währende – Speicherung von Bewegungsdaten in Deutschland zugelassener Pkw.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen die im Entwurf eines Infrastrukturabgabengesetzes geplante Einrichtung eines Zentralen Infrastrukturregisters beim Kraftfahrtbundesamt und einer Datei sämtlicher mautpflichtiger Autobahnnutzungen von Personenkraftwagen beim Bundesamt für Güterverkehr ab. Ebenso weisen sie auf die Gefahren der Einbeziehung privater Betreiber in die Erhebung der Infrastrukturabgabe einerseits und eines privaten Dritten in die Überwachung der Infrastrukturabgabe andererseits im Hinblick auf die umfangreichen geplanten Befugnisse der Betreiber bzw. des Dritten zur Datenerhebung und -verarbeitung hin. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mahnen die Bundesregierung eindringlich zur Einhaltung der verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. (HmbBfDI: ra)

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