Recht auf kostenlosen Kontoauszug
Entgelt für Zwangskontoauszug unzulässig: Für die Erfüllung einer Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden
Unaufgeforderte Zusendung von Kontoauszügen: Klage der Verbraucherzentrale gegen eine Bank erfolgreich
(02.05.11) - Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein führendes Kreditinstitut entschieden (Urteil noch nicht rechtskräftig).
Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.
Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der betreffenden Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011 (2-25 O 260/10) - nicht rechtskräftig
Das Urteil kann als pdf-Dokument auf den Seiten der Verbraucherzentrale (Bundesverband) herunterladen.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Nachtrag:
Urteil zu Zwangskontoauszügen rechtskräftig
Kunden der Deutschen Bank können ab sofort Rückerstattung fordern
(24.05.2011) - Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, können Kunden der Deutschen Bank ab sofort zurückverlangen. Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig, die strittige Klausel damit unwirksam. Die Deutsche Bank hatte keine Berufung eingelegt.
Unterstützung finden betroffene Kunden bei den Verbraucherzentralen der Länder, die einen Musterbrief bereithalten. Der vzbv hat das Urteil zum Anlass genommen, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute ebenfalls zu überprüfen.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10) -
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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