Fremdbesitzverbot bei Apotheken besteht weiter
Apotheken dürfen nur von Apothekern persönlich und nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden
Bayerns Europaministerin Emilia Müller: Urteil des Europäischen Gerichtshofs setze ein wichtiges Signal, dass die EU die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen zu respektieren habe
(22.05.09) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller begrüßt Bestätigung des deutschen Apothekenmodells durch den Europäischen Gerichtshof. Müller sieht darin ein "wichtiges Signal aus Luxemburg, dass Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Gesundheitswesen respektiert wird".
Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen eine zwangsweise Liberalisierung des deutschen Apothekenmarkts begrüßt. Müller sagte: "Das deutsche Apothekenmodell, das für Qualität und Beratung steht, ist vom Europäischen Gerichtshof eindrucksvoll bestätigt worden. Bayern hat sich stets für die bewährte deutsche Apothekenlandschaft eingesetzt. Das Urteil setzt ein wichtiges Signal, dass die EU die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen zu respektieren hat."
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil das sogenannte Fremdbesitzverbot bestätigt, wonach Apotheken nur von Apothekern persönlich und nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden dürfen.
"Das deutsche Fremdbesitzverbot bei Apotheken hat sich bewährt. Damit wird die fachgerechte Versorgung von Patienten mit Medikamenten sichergestellt. Gerade im ländlichen Raum garantiert das Fremdbesitzverbot zudem eine wohnortnahe und inhabergeführte Apothekenlandschaft ohne rein betriebswirtschaftlich motivierte Standortwahl", so die Ministerin.
Müller wies darauf hin, dass es in dem Urteil nicht nur um die Verteidigung der bewährten Apothekenversorgung geht. Vielmehr habe das Verfahren die grundsätzliche Frage aufgeworfen, wie weitreichend der Europäische Gerichtshof in Politikbereiche eingreife, die in der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen.
"Der Gerichtshof hat ausdrücklich einen Bereich geschützter nationaler Zuständigkeit anerkannt. Er setzt damit angesichts einer verbreiteten Kritik an seiner Rechtsprechung nunmehr ein Zeichen, dass er die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten respektiert. Das ist eine richtige Entscheidung", sagte die Ministerin. (Bayerische Staatskanzlei: ra)
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