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EDPS-Leitlinien zur Videoüberwachung


Videoüberwachung: EU-Einrichtungen und Organe unterstützen, die Botschaft zu vermitteln
Als Aufsichtsbehörde wird der EDSB weiterhin die Einhaltung der Leitlinien zur Videoüberwachung durch EU-Einrichtungen und Organe genau überwachen und kontrollieren


(03.12.11) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat seinen Bericht über die Befunde zu einigen zwischen dem 15. und 18. Juli 2012 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen bei dreizehn in Brüssel ansässigen EU-Einrichtungen und Organen veröffentlicht. Diese thematischen Inspektionen waren Teil einer Reihe von Maßnahmen, die im Kontrollbericht im Februar 2012 bekanntgegeben wurden, welcher den Stand der Einhaltung der EDPS-Leitlinien zur Videoüberwachung aus dem Jahr 2010 durch EU-Organe und Einrichtungen darstellt (EDPS/05/12).

Der Bericht, der nicht veröffentlicht wird, enthält für die 13 Organe Empfehlungen dazu, wie die Art und Weise, in der die allgemeine Öffentlichkeit über Videoüberwachung informiert wird, verbessert werden kann. Diese Empfehlungen beziehen sich auf:

>> das Bestehen, den Standort und den Inhalt ausgewählter Vor-Ort-Hinweise, die kenntlich machen, dass das Gelände videoüberwacht wird;

>> die Verfügbarkeit und den Inhalt einer Datenschutzerklärung, die am Empfang oder über das Sicherheitspersonal erhältlich sein sollte sowie

>> die Verfügbarkeit und den Inhalt einer Online-Videoüberwachungsstrategie.

Bei den 13 inspizierten Einrichtungen handelt es sich um das Gemeinsame Unternehmen Artemis, das Gemeinsame Unternehmen Clean Sky, den Ausschuss der Regionen, den Rat der Europäischen Union, das Gemeinsame Unternehmen ENIAC, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, die Europäische Kommission, die Europäische Verteidigungsagentur, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Auswärtigen Dienst, das Europäische Parlament, das Gemeinsame Unternehmen Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie die Initiative Innovative Arzneimittel (IMI).

Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärte hierzu: "EU- Einrichtungen und Organe müssen im Interesse von Transparenz, institutioneller Rechenschaftspflicht und verantwortungsbewusster Wahrnahme von Verwaltungstätigkeit ihren Verpflichtungen aus den Leitlinien nachkommen und dies auch darlegen. Als Aufsichtsbehörde wird der EDSB weiterhin die Einhaltung der Leitlinien zur Videoüberwachung durch EU-Einrichtungen und Organe genau überwachen und kontrollieren."

Der EDSB ist zufrieden, dass - mit einer Ausnahme - Vor-Ort- Hinweise in allen Institutionen und Organen vorhanden sind. Der EDSB hat jedoch festgestellt, dass es bezüglich des Inhalts der Hinweise noch bedeutenden Spielraum für Verbesserungen gibt. Lediglich einer der Vor-Ort-Hinweise enthielt tatsächlich alle diejenigen Informationen, die nach den Leitlinien den durch die Videoüberwachung betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden sollten.

Der EDSB ist hinreichend zufrieden damit, dass mit Ausnahme zweier Einrichtungen und Organe in allen anderen auf Anfrage eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt wird. Leider entspricht der Inhalt der Datenschutzerklärungen nicht den Erwartungen des EDSB und steht nicht im Einklang mit den ausdrücklichen Anforderungen der Leitlinien, welche ausdrücklich auf benutzerfreundliche Sprache, Format und Inhalt hinweisen.

Der EDSB ist erfreut, dass der Rat, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine öffentliche Fassung ihrer Videoüberwachungsstrategie im Internet zugänglich gemacht haben, ist aber enttäuscht, dass andere Einrichtungen mit derselben Verpflichtung dies bisher nicht getan haben. (EDSB: ra)

Lesen Sie auch den Schwerpunkt:
Rechtskonforme Videoüberwachung


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