Veröffentlichung von Videoüberwachungsstrategien
Der EDSB weist auf mangelnde Einhaltung der Leitlinien zur Videoüberwachung durch mehrere EU-Organe und Einrichtungen hin
Bewusstsein und Transparenz im Hinblick auf Videoüberwachung innerhalb der Einrichtungen anheben
(23.02.12) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat einen Kontrollbericht veröffentlicht, der den Stand der Einhaltung der Leitlinien zur Videoüberwachung durch EU-Organe und Einrichtungen darstellt. Diese wurden vom EDSB im März 2010 veröffentlicht. Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärt hierzu: "Bei der Videoüberwachung durch EU-Organe und Einrichtungen stehen Grundrechte auf dem Spiel. Als Ausdruck ihrer institutionellen Rechenschaftspflicht und verantwortungsbewusster Wahrnahme ihrer Verwaltungstätigkeit müssen die Einrichtungen ihren Verpflichtungen aus den Leitlinien nachkommen und dies auch darlegen. Als Aufsichtsbehörde muss und wird der EDSB sicherstellen, dass sie dies tun."
Der EDSB nimmt die beträchtlichen Anstrengungen zur Kenntnis, die von denjenigen Organen und Einrichtungen unternommen worden sind, die ihre Sachstandsberichte vorgelegt haben, insbesondere im Bezug auf den Gesamtumfang der Mitarbeit, den begrenzten Gebrauch von besonders einschränkenden Formen der Videoüberwachung und die Ansätze zu "eingebautem Datenschutz" ("Privacy by Design"). Der EDSB ist überzeugt, dass die Leitlinien dazu beigetragen haben, Bewusstsein und Transparenz im Hinblick auf Videoüberwachung innerhalb der Einrichtungen anzuheben.
Zugleich nimmt der EDSB fast zwei Jahre nach Annahme der Leitlinien und mehr als zwei Jahre nach Beginn des Beratungsprozesses mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Leitlinien in mehreren Einrichtungen stockt oder mit erheblichen Verzögerungen stattfindet. Dies betrifft den Inhalt der Hinweisschilder auf die Videoüberwachung, die Veröffentlichung von Videoüberwachungsstrategien im Internet, mangelnde Folgenabschätzungen sowie unzureichende Datenschutzschulungen. Neben dem Hervorheben von Best-Practice-Verfahren weist der Kontrollbericht auf die Mängel bei den Einrichtungen hin, die mit der Umsetzung der Leitlinien im Rückstand sind.
Dieser Kontrollbericht stellt eine systematische und vergleichende Analyse der Sachstandsberichte dar, die von 42 EU-Organen und Einrichtungen eingereicht wurden.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden.
Er erfüllt diese Aufgabe, indem er
>> die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung überwacht,
>> in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und
>> mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
Der Kontrollbericht ist auf der Webseite des EDSB verfügbar. (EDSB: ra)
Lesen Sie auch unser Managment-Briefing: "Rechtskonforme Videoüberwachung"
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