Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene notwendig?
Einführung intelligenter Messsysteme: Verbraucherprofile werden weit mehr als den Energieverbrauch erfassen, wenn nicht angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden
Datenschutzfolgenabschätzungen: Die Einführung intelligenter Messsysteme wird die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun
(25.06.12) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) seine Stellungnahme zur Empfehlung der Kommission zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme abgegeben; diese Empfehlung gibt den Mitgliedsstaaten Hilfestellung dabei, die Einführung dieser Systeme vorzubereiten.
Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa mag zwar signifikanten Nutzen bringen, wird aber auch die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind, ob sie spezielle medizinische Geräte oder ein Babyphon benutzen, wie sie ihre Freizeit verbringen, und so weiter. Diese Muster können nützlich sein, um unseren Energieverbrauch für Energiesparzwecke zu analysieren. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining sehr bedeutsam. Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden, Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung durch Dritte eingeschlossen.
Im Lichte dieser Risiken begrüßt der EDSB die Bemühungen der Kommission, den Mitgliedsstaaten Hilfestellung zu geben. Insbesondere begrüßt der EDSB den Plan, ein Muster für Datenschutzfolgenabschätzungen zu entwickeln und es der Artikel-29 Datenschutzgruppe zur Stellungnahme zu übermitteln.
Gleichzeitig bedauert der EDSB, dass die EU-Kommission in der Empfehlung selbst keine genauere, umfassendere und praktischere Hilfestellung gegeben hat. Er ist allerdings der Ansicht, dass in dem Muster für Datenschutzfolgenabschätzungen noch weitere Hilfestellung gegeben werden könnte. Zusätzlich sollten weitere Gesetzgebungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.
Giovanni Buttarelli, Stellvertretender EDSB, erklärt hierzu: "Der EDSB ruft die Kommission dazu auf, zu evaluieren, ob weitere Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-Ebene notwendig sind, um ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Einführung intelligenter Messsysteme zu gewährleisten. In seiner Stellungnahme gibt er pragmatische Empfehlungen hierfür. Einige dieser Empfehlungen könnten bereits durch Änderungen der Energieeffizienz-Richtlinie, die zurzeit im Rat und im Parlament verhandelt wird, umgesetzt werden. Sie sollte mindestens eine Verpflichtung für für die Verarbeitung Verantwortliche enthalten, eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen und Datenschutzverstöße zu melden."
Der EDSB empfiehlt unter anderem:
>> mehr Hilfestellung zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung und den Wahlmöglichkeiten betroffener Personen, einschließlich der Regelmäßigkeit von Zählerständen;
>> eine Verpflichtung zum Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien ("PETs") und anderer bester verfügbarer Techniken, um Datensparsamkeit zu gewährleisten;
>> mehr Hilfestellung zum Thema Speicherfristen;
>> einen direkten Zugang für Kunden zu ihren Energieverbrauchsdaten und ihren individuellen Profilen, die Offenlegung der Logik der für Data-Mining verwendeten Algorithmen gegenüber Kunden, sowie die Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeit der Fern-Ein-/Ausschaltung.
Hintergrundinformationen
Am 9 März 2012 hat die Kommission eine Empfehlung zu Vorbereitungen für die Einführung intelligenter Messsysteme angenommen. Die Einführung ist für das Jahr 2020 vorgesehen, vorbehaltlich einer wirtschaftlichen Bewertung der Kosten und Nutzeffekte. Diese Bewertung soll von allen Mitgliedsstaaten bis zum 3. September 2012 durchgeführt werden. (EDSB: ra)
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