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Wahrnehmung von Urheber- und Schutzrechten


Die litauische Ratspräsidentschaft hat die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und Online-Lizenzierung von Musik
Ein ausgewogener ordnungspolitischer Ansatz bringt mehr Transparenz und Effizienz für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften

(02.12.13) - Am 4. November wurde im dritten und letzten informellen Trilog zwischen der litauischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament zum Vorschlag über eine Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung zwischen den Mitgesetzgebern eine Einigung erzielt, die es gestattet das legislative Dossier in erster Lesung abzuschließen.

Der litauische Kulturminister Šarūnas Birutis merkte dazu an: "Die […] erzielte Einigung und die Bestimmungen dieser Richtlinie richten sich an die Interessen der Rechteinhaber und die Bedürfnisse der Verbraucher in der EU. Ein ausgewogener ordnungspolitischer Ansatz bringt mehr Transparenz und Effizienz für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften.

Das verbesserte System der Gewinnung von Mehrgebietslizenzen für Urheberrechte an Musikwerken wird einer der wichtigsten Faktoren für den europäischen Binnenmarkt für Online-Musikdienste sein. Dies wird außerdem die Verbraucherin der EU in den Genuss des größtmöglichen Zugangs zu verschiedenen musikalischen Repertoires kommen lassen."

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt ist ein wichtiger Teil der Gesetzgebung für die Realisierung eines digitalen Binnenmarkts in der EU für das Jahr 2015.

Die beim Trilog erzielte Einigung zwischen den Mitgesetzgebern unterliegt der förmlichen Zustimmung der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Sitzung am 6. November. (EU-Ratspräsidentschaft: ra)


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