Rechtsschutz für Verbraucher
Programm sieht einen Finanzrahmen für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU
Bürger müssen mehr Befugnisse erhalten, damit sie auf dem Binnenmarkt eine aktive Rolle einnehmen
(18.11.13) - Am 23. Oktober bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper I) eine zwischen dem präsidierenden Litauen und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bezüglich der Verordnung über ein Verbraucherprogramm 2014 bis 2020, das darauf abzielt den EU-Verbraucherschutz zu verstärken. Das Programm ist in erster Linie den Verbraucher des Binnenmarktes gewidmet: Verstärkung der Produktsicherheit, effektive Marktüberwachung, bessere Aufklärung, Bildung und Sensibilisierung der Verbraucher, Konsolidierung der Verbraucherrechte und wirksame Entschädigung einschließlich alternativer Streitbeilegung.
"Die Bürger müssen mehr Befugnisse erhalten, damit sie auf dem Binnenmarkt eine aktive Rolle einnehmen. Es muss ihr Recht, Waren und Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu kaufen garantiert werden, außerdem muss sich ihr Vertrauen in die Produktqualität und -sicherheit stärken. Das ist ein wichtiger Impuls für das Wirtschaftswachstum in der EU", sagte der litauische Justizminister Juozas Bernatonis. Er dankte außerdem dem Europäischen Parlament und der Kommission für konstruktive Zusammenarbeit bei den Verhandlungen über diesen Rechtsakt.
Im letzten dreiseitigen Dialog zwischen dem präsidierenden Litauen, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission am 15. Oktober 2013 erzielten die Gesetzesgeber eine politische Einigung zum Verbraucherprogramm.
Das Programm sieht einen Finanzrahmen für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU, darunter Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie Unterstützung für EU-Verbraucherorganisationen vor. Eine der wichtigsten Programmtätigkeiten, die finanziert werden soll, wird die Schaffung einer EU-weiten Plattform für Online-Streitbeilegung sein. Diese Plattform wird nationale Einrichtungen für alternative Streitbeilegung vernetzen und Verbrauchern und Einzelhändlern der EU eine Online-Beilegung von Streitigkeiten wegen Online-Käufen in der Sprache ihres Landes gestatten.
Für den Zeitraum 2014 bis 2020 sind dem Verbraucherprogramm 189 Mio. Euro zugeteilt. Das Programm setzt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Verbraucherpolitik 2007 bis 2013 fort.
Nach der Bestätigung der Schlussfolgerung des letzten dreiseitigen Dialogs informierte der Vorsitzende des Ausschusses der Ständigen Vertreter (Coreper I), Botschafter A. Vinčiūnas den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments darüber mit einem Brief.
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014 bis 2020 wurde am 9. November 2011 vorgelegt. Im Juni stimmte der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag ab, im September 2012 entschied er mit dem Rat in Verhandlungen zu treten. (Litauische EU-Ratspräsidentschaft: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>