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Batterie-Recycling als Schlüsseltechnologie


Kreislaufwirtschaft: Regeln für nachhaltigere und sicherere Batterien treten in Kraft
Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen



Batterien sollen in der EU künftig langlebiger sein - und einfach austauschbar. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die in Kraft treten. Sie stellen sicher, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.

Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.

Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden.

Längere Produkt-Lebensdauer, weniger Abfälle
Ab 2027 werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sein, die Gerätebatterien in ihren elektronischen Produkten zu jedem Zeitpunkt des Lebenszyklus zu entfernen und zu ersetzen. Dies wird die Lebensdauer dieser Produkte vor ihrer Entsorgung verlängern, die Wiederverwendung fördern und zur Verringerung von Abfällen beitragen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Batterien zu helfen, werden die wichtigsten Daten auf einem Etikett angegeben. Ein QR-Code ermöglicht den Zugang zu einem digitalen Pass mit detaillierten Informationen zu jeder Batterie, die entlang der Wertschöpfungskette dazu beitragen werden, die Kreislaufwirtschaft für Batterien zu verwirklichen.

Unternehmen müssen soziale und ökologische Risiken angehen
Nach den Sorgfaltspflichten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Naturgraphit erkennen und angehen. Der erwartete massive Anstieg der Nachfrage nach Batterien in der EU sollte nicht zu einer Zunahme von Umwelt- und Sozialrisiken beitragen.

Die nächsten Schritte
Die Arbeiten werden sich nun auf die Anwendung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und die Ausarbeitung von Sekundärrechtsakten (Durchführungs- und delegierte Rechtsakte) konzentrieren, die detailliertere Vorschriften enthalten.

Hintergrund
Seit 2006 werden Batterien und Altbatterien auf EU-Ebene durch die Batterierichtlinie geregelt. Aufgrund neuer sozioökonomischer Bedingungen, technologischer Entwicklungen, Märkte und Verwendungszwecke von Batterien hat die Kommission vorgeschlagen, diese Richtlinie im Dezember 2020 zu überarbeiten.

Die Nachfrage nach Batterien nimmt rapide zu. Sie wird bis 2030 weltweit um das 14-fache steigen, wobei 17 Prozent dieser Nachfrage auf die EU entfallen könnten. Dies ist vor allem auf die Elektrifizierung des Verkehrs zurückzuführen. Dieser exponentielle Anstieg der Nachfrage nach Batterien wird zu einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen führen, weshalb die Umweltauswirkungen minimiert werden müssen.

Im Jahr 2017 hatte die Kommission die Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen. Das Ziel: der Aufbau einer innovativen, nachhaltigen und weltweit wettbewerbsfähigen Batterie-Wertschöpfungskette in Europa und eine gesicherte Versorgung mit Batterien, die für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Energiesektors benötigt werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 20.10.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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