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Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums


Fragen und Antworten zur Empfehlung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
In der Empfehlung werden die Neuerungen hervorgehoben, die das Gesetz über digitale Dienste in Bezug auf illegale Inhalte wie Nachahmungen und Piraterie enthält



Die EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um den zunehmenden Bedrohungen durch Nachahmungen und Piraterie, die für Innovationen, Investitionen und den grünen Wandel im Binnenmarkt erhebliche Risiken bedeuten, zu begegnen. Da nachgeahmte Produkte im Jahr 2019 fast 6 Prozent aller Einfuhren in die EU ausmachten, was einem Wert von 119 Mrd. EUR entsprach, sind die Auswirkungen auf die Wirtschaft beträchtlich. Nachahmungen führen zu Beeinträchtigungen für Unternehmen, Arbeitsplatzunsicherheit und wirtschaftlichen Verlusten für europäische Unternehmen in der EU, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Neben den wirtschaftlichen Folgen, die Nachahmungen mit sich bringen, gefährden sie auch die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die öffentliche Gesundheit und die Umwelt. Ziel der Empfehlung ist es, diese vielschichtigen Herausforderungen anzugehen, indem die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU verbessert wird und die Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie in der EU sowie die Anstrengungen aller Akteure, einschließlich Behörden, Rechteinhabern und Anbietern von Vermittlungsdiensten, verstärkt werden.

Was umfasst die Empfehlung?
Die Empfehlung, auch "Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen" genannt, enthält strategische Initiativen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit Nachahmungen und Piraterie werden durch Instrumente und Empfehlungen in fünf Schlüsselbereichen angegangen:
>> Förderung der Zusammenarbeit, der Koordinierung und des Informationsaustauschs
>> Förderung von Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
>> Anpassung der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums an künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Welten
>> Bereitstellung von Instrumenten für KMU zum besseren Schutz ihrer immateriellen Vermögenswerte
>> Förderung des Bewusstseins, der Schulung und Bildung aller einschlägigen Interessenträger im Bereich des geistigen Eigentums

An wen richtet sich die Empfehlung?
Die Empfehlung richtet sich an die Mitgliedstaaten, einschließlich Marktüberwachungsbehörden, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie betrifft außerdem Wirtschaftsakteure in der EU, insbesondere Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten wie Marktplätze, Anbieter sozialer Medien, Verkehrs- und Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister und Anbieter von Domainnamen. Die Empfehlung ist auch an KMU gerichtet. Einrichtungen und sonstige Stellen der EU, im Besonderen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), werden in der Empfehlung dazu ermutigt, die Sensibilisierung zu fördern und Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung und weitere Überwachung der Empfehlung zu unterstützen.

Was ist in der Empfehlung zu Nachahmungen und Piraterie im Internet festgelegt?
In der Empfehlung werden die Neuerungen hervorgehoben, die das Gesetz über digitale Dienste in Bezug auf illegale Inhalte wie Nachahmungen und Piraterie enthält. Ferner werden darin alle Interessenträger dazu ermutigt, sich am Prozess zur Modernisierung der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste zu beteiligen.

In der Empfehlung werden Rechteinhaber, die das MoU unterzeichnet haben und die im Gesetz über digitale Dienste angeführten Kriterien erfüllen, ersucht, den Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers" zu beantragen, wodurch ihre Rolle bei der Ermittlung illegaler Online-Inhalte gestärkt wird. Darüber hinaus werden Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere Anbieter von Vermittlungsdiensten, dazu ermutigt, KI-Systeme wie Systeme zur automatischen Inhaltserkennung zu nutzen, um nachgeahmte und unerlaubt hergestellte Waren und Inhalte im Internet zu erkennen.

Wie trägt die Empfehlung dazu bei, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Interessenträgern zu verbessern?
In der Empfehlung werden alle einschlägigen Interessenträger dazu ermutigt, ihre Zusammenarbeit und ihren Informationsaustausch zu verbessern, indem sie beispielsweise eine zentrale Anlaufstelle für Themen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums benennen und verfügbare Kommunikationsinstrumente wie das vom EUIPO entwickelte Portal zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IP Enforcement Portal, IPEP) nutzen.

Was den Privatsektor anbelangt, so werden die Unterzeichner des MoU über den Verkauf nachgeahmter Waren und andere Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich Rechteinhaber, Online-Marktplätze, soziale Medien, Transport- und Logistikdienste oder auch Zahlungsdienste, dazu ermutigt, sich aktiv am Prozess zur Modernisierung des MoU über den Verkauf nachgeahmter Waren zu beteiligen, damit es in dem neuen digitalen und rechtlichen Umfeld seinen Zweck erfüllen kann. Zudem werden Anbieter sozialer Medien, Verkehrsdienstleister, Zahlungsdienstleister und Anbieter von Domainnamen dazu ermutigt, die Zusammenarbeit zu verbessern und bewährte Verfahren anzuwenden, um den Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern und die Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie zu verstärken.

Was den öffentlichen Sektor betrifft, so müssen alle einschlägigen Akteure in die Bekämpfung von Nachahmungen einbezogen werden. Das bedeutet u. a., dass Marktüberwachungsbehörden mit den entsprechenden Fähigkeiten und Ressourcen auszustatten sind, damit sie in diesem Bereich zusammenarbeiten sowie schutzrechtsverletzende Produkte im Zuge ihrer Untersuchungen ermitteln und Informationen über mutmaßliche Nachahmungen austauschen können.

Wie trägt die Empfehlung dazu bei, die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu verbessern?
Die Empfehlung konzentriert sich auf mehrere Bereiche, darunter die Beseitigung von Unterschieden bei strafrechtlichen Sanktionen für schwere Straftaten im Bereich des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten und die Straffung von Durchsetzungsverfahren durch die Ausweitung der Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren und dynamischer Anordnungen, um diese effizienter zu gestalten.

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Rechteinhaber im Rahmen von Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums einschlägige Informationen über Verletzer von Rechten des geistigen Eigentums und angemessenen Schadenersatz, einschließlich Schadenersatz mit Strafwirkung, erhalten können, um den tatsächlich entstandenen Schaden auszugleichen. Des Weiteren werden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen allen einschlägigen Durchsetzungsbehörden verbessert. Dazu gehört auch, zu prüfen, wie eine schnellere, kostengünstigere und ökologischere Lagerung und Vernichtung schutzrechtsverletzender Waren sichergestellt werden kann.

Was ist in der Empfehlung in Bezug auf die Anpassung der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums an KI und virtuelle Welten vorgesehen?
Die Empfehlung zielt darauf ab, für neue Technologien zu sensibilisieren, bewährte Verfahren zu fördern und die Möglichkeiten hervorzuheben, die diese Technologien bieten. Dies bedeutet, dass die Nutzung von Blockchains und des digitalen Produktpasses empfohlen wird, um die Rückverfolgbarkeit in den Lieferketten für authentische Produkte zu verbessern. In der Empfehlung wird die Verwendung von Systemen zur Inhaltserkennung und von maschinellem Lernen vorgeschlagen, um gefälschte und unerlaubt hergestellte Produkte im Internet zu erkennen. Mit Schwerpunkt auf dem Schutz und der Achtung der Rechte des geistigen Eigentums in virtuellen Welten und anderen Online-Umgebungen wird die Kommission einen Dialog mit Interessenträgern einleiten, um mögliche Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Marken und Geschmacksmustern in virtuellen Welten zu verfolgen und anzugehen.

Angesichts der Herausforderungen, mit denen KMU beim Umgang mit der Komplexität von KI-Systemen konfrontiert sind, werden Industrie und Experten in der Empfehlung dazu aufgefordert, die Einführung einer auf KMU zugeschnittenen Checkliste zu unterstützen, die Einblicke und Leitlinien bietet, wie KI-Systeme genutzt werden können, ohne dabei immaterielle Vermögenswerte zu gefährden.

Wie werden KMU von der Empfehlung profitieren?
In der Empfehlung werden KMU und die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, sich an dem neuen "IP Scan Enforcement"-Gutschein des KMU-Fonds zu beteiligen, der vom EUIPO umgesetzt wird. Dieser neue Gutschein ermöglicht es KMU, eine fachliche Erstberatung zur Durchsetzung ihrer eigenen Rechte des geistigen Eigentums und zur Vermeidung der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums anderer zu erhalten.

In der Empfehlung werden KMU ferner dazu ermutigt, das künftige Instrumentarium zur Verhinderung von Cyberdiebstahl zu nutzen, das Schulungs- und Sensibilisierungsmaterial enthalten und KMU Instrumente an die Hand geben wird, damit sie sich vor Cyberangriffen schützen können. Das Instrumentarium wird voraussichtlich ab dem ersten Halbjahr 2024 zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus werden Industrie und Experten in der Empfehlung ersucht, die Kommission bei ihren Anstrengungen weiter zu unterstützen, KMU eine KI-Checkliste zur Verfügung zu stellen, die ihnen wertvolle Einblicke, Leitlinien und Strategien zum Schutz ihrer immateriellen Vermögenswerte und zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI-Systemen in der EU-Unternehmenslandschaft bietet.

Was ist in der Empfehlung im Hinblick auf die Verbesserung der Bekämpfung der von kriminellen Vereinigungen begangenen Straftaten im Bereich des geistigen Eigentums vorgesehen?
Da es in diesem Bereich keinen EU-weit harmonisierten Ansatz für strafrechtliche Sanktionen gibt, werden die Mitgliedstaaten in der Empfehlung dazu aufgefordert, die Angemessenheit strafrechtlicher Sanktionen, die für die schwerwiegendsten Formen vorsätzlicher Nachahmung und Piraterie, die von kriminellen Vereinigungen in gewerblichem Ausmaß begangen werden, vorgesehen sind, abermals zu prüfen. Dies bedeutet, dass geprüft werden muss, ob die auf nationaler Ebene vorgesehenen Sanktionen streng genug sind, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Die Mitgliedstaaten werden ferner dazu aufgefordert, im Einklang mit den geltenden Vorschriften finanzrechtliche Untersuchungen von Straftaten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums durchzuführen und die Ermittlungsstrategie "Follow the money" anzuwenden, wann immer dies möglich und angemessen ist. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu aufgefordert, für eine vollständige oder teilweise Spezialisierung der für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums verantwortlichen Stellen in ihren zuständigen Durchsetzungsbehörden und Staatsanwaltschaften zu sorgen.

Wie zielt die Empfehlung darauf ab, das Bewusstsein und die Bildung im Bereich des geistigen Eigentums zu fördern?
In der Empfehlung wird für die Aufnahme der Bildung im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums in nationale Lehrpläne von Schulen und Universitäten plädiert, um sicherzustellen, dass sich derzeitige und künftige Innovatoren darüber im Klaren sind, wie sie ihre Rechte des geistigen Eigentums schützen und durchsetzen können. Des Weiteren wird empfohlen, allen nationalen Behörden, die mit Nachahmungen befasst sind, berufliche Schulungen zum Thema geistiges Eigentum anzubieten, damit sie Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums erkennen und bekämpfen können.

Wie wird die Kommission die Wirkung, die diese Empfehlung entfalten wird, verfolgen?
Die Kommission wird gemeinsam mit der EUIPO-Beobachtungsstelle die Auswirkungen und die Wirkung dieser Empfehlung genau verfolgen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, der Kommission auf Anfrage über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Zudem wird die EUIPO-Beobachtungsstelle dazu aufgefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Umsetzung der Empfehlungen in enger Abstimmung mit der Kommission und den einschlägigen Interessenträgern, auch über ihre bestehenden Netze, zu unterstützen.

Spätestens drei Jahre nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, wobei sie Folgendes berücksichtigen wird: i) technologische Entwicklungen, ii) die Ergebnisse der Follow-up-Studie zur Anwendung der Richtlinie 2004/48/EG und iii) etwaige Auswirkungen der Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 und der Empfehlung 2023/1018 auf die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und die Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 04.06.24


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