Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einhaltung von Sanktionsregelungen


Einhaltung von Sanktionen: EU-Kommission richtet Helpdesk für KMU in der EU ein
Der Helpdesk wird mit Partnern zusammenarbeiten, darunter Behörden, Interessenträger in der Unterstützung von Unternehmen, Finanzinstitute sowie internationale Sanktions- und Compliance-Organisationen



Die Europäische Kommission hat eine neue zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa bei der Einhaltung der komplexen Sanktionsregelungen unterstützt. Der EU-Sanktions-Helpdesk wird umfassende Dienstleistungen anbieten, die KMU dabei helfen sollen, die EU-Sanktionen weltweit einzuhalten und das Risiko von Verstößen und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Die EU verfügt weltweit über 40 Sanktionsregelungen.

Über den Helpdesk werden KMU in der EU individuelle Unterstützung in Bezug auf ihre Sorgfaltspflichten erhalten – und das kostenfrei. Auf einer speziellen Website werden Informationen zu Sanktionen, länderspezifische Leitlinien, Veranstaltungen, Tipps, gewonnene Erkenntnisse uvm. zu finden sein.

Der Helpdesk wird alle restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen und der EU abdecken und so den KMU die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionsregelungen bewältigen zu können. So kann vermieden werden, dass europäischen Marktteilnehmern legitime Geschäftsmöglichkeiten entgehen, weil sie sich über deren Rechtmäßigkeit nicht im Klaren sind.

Größere Unternehmen können in bestimmten Fällen ebenfalls Unterstützung erhalten. Allerdings liegt der Schwerpunkt des Helpdesks auf KMU, da sie in der Regel über weniger Ressourcen zur Einhaltung der Vorschriften verfügen.

Der Helpdesk wird mit Partnern zusammenarbeiten, darunter Behörden, Interessenträger in der Unterstützung von Unternehmen, Finanzinstitute sowie internationale Sanktions- und Compliance-Organisationen. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird der Helpdesk an gemeinsamen Outreach- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen, Veranstaltungen ausrichten und besuchen sowie Schulungen durchführen.

Hintergrund
Restriktive Maßnahmen oder Sanktionen der EU sind ein wichtiges Instrument ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die EU verfügt mittlerweile über 40 Sanktionsregelungen weltweit, die ein breites Spektrum restriktiver Maßnahmen umfassen, von gezielten Einzelmaßnahmen (z. B. Einfrieren von Vermögenswerten) bis hin zu umfassenderen sektorbezogenen Maßnahmen (in den Bereichen Finanzen, Handel, Energie usw.). Angesichts der zunehmenden weltweiten Spannungen kommen immer häufiger weitere restriktive Maßnahmen hinzu.

Die daraus resultierende Komplexität kann zu Risikoscheu führen, sodass Risiken möglicherweise heruntergeschraubt werden. In der Folge steigt der Compliance-Bedarf. Der EU-Sanktions-Helpdesk soll die Einhaltung fördern und gleichzeitig einer Übererfüllung entgegenwirken, Vertrauen bei Finanz- und Geschäftspartnern aufbauen und die Befolgungskosten senken.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen