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Erfüllung von Umweltschutzauflagen


EU-Kommission schlägt gezielte Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte vor
Verbesserung der Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte und ihrer Position in der Lebensmittelkette



Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Diese Vorschläge im Zusammenhang mit der Konditionalität und den GAP-Strategieplänen zielen darauf ab, den mit den Kontrollen verbundenen Aufwand für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern und ihnen mehr Flexibilität bei der Erfüllung bestimmter Umweltschutzauflagen einzuräumen. Auch nationale Verwaltungen profitieren von mehr Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Standards.

Der Gesetzgebungsvorschlag ist eine unmittelbare Reaktion auf die Hunderte von Anträgen von Landwirtschaftsverbänden und Mitgliedstaten, und ergänzt die bereits auf den Weg gebrachten kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirtinnen und Landwirte.

Der Vorschlag schafft ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der Unterstützung des Übergangs der Europäischen Landwirtschaft zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung beizubehalten, den Erwartungen der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Mitgliedstaaten und dem Ziel, eine rasche Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zu erzielen.

Er wurde sorgfältig abgewogen und darauf ausgerichtet, die hoch gesteckten Umwelt- und Klimaziele der derzeitigen GAP beizubehalten.

Um auf alle in den letzten Wochen vorgebrachen Anliegen zu reagieren, übermittelt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament außerdem ein Reflexionspapier, in dem verschiedene Maßnahmen dargelegt werden, um die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelkette zu verbessern. Eine Liste möglicher Maßnahmen wird mit den Landwirtschaftsministern bei der nächsten Ratstagung erörtert.

Mit dem vorgelegten Paket zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte der EU werden die letzten Schlussfolgerungen des Europäischen Rates umgesetzt, in denen die Kommission und der Rat aufgefordert wurden, die Herausforderungen für den Agrarsektor anzugehen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: "Die Kommission ergreift entschlossene und rasche Maßnahmen, um unsere Landwirtinnen und Landwirte in einer Zeit zu unterstützen, in der sie mit zahlreichen Herausforderungen und Problemen konfrontiert sind. Die vorgelegten Vorschläge wurden in enger Kooperation mit Landwirten, wichtigen Interessenträgern, unseren Mitgliedstaaten und Mitgliedern des Europäischen Parlaments ausgearbeitet. Sie bieten gezielte Flexibilität, damit die Landwirtinnen und Landwirten ihre wichtige Arbeit mit mehr Zuversicht und Sicherheit leisten können. Wir zeigen, dass sich die Agrarpolitik an die sich ändernden Gegebenheiten anpasst und gleichzeitig auf die Prioritäten des Umweltschutzes und der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet bleibt. Die Kommission wird weiter unerschütterlich an der Seite unserer Landwirtinnen und Landwirte stehen, die die Ernährungssicherheit in der EU gewährleisten und bei unseren Klima- und Umweltmaßnahmen an vorderster Front stehen."

Anpassung der Konditionalitäten an neue Gegebenheiten
Im ersten Jahr der Umsetzung der derzeitigen GAP (2023–2027) war die Einhaltung einiger Standards, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen, dem sogenannten "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ), für die Landwirtinnen und Landwirte der EU herausfordernd. Da die meisten GAP-Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte an diese neun Standards geknüpft sind, werden sie auch als Konditionalitäten bezeichnet.

Die Kommission schlägt daher eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten der Verordnung über die GAP-Strategiepläne vor. Die Überprüfung bezieht sich auf die folgenden Konditionalitäten:

>> GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Landschaftselementen: Landwirtinnen und Landwirte müssen die bestehenden Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr dazu verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlandes für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen vorzusehen. Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlandes als nichtproduktive Fläche beizubehalten oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) zu schaffen und so zusätzliche finanzielle Unterstützung über eine Öko-Regelung erhalten, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Es wird Anreize für alle EU-Landwirtinnen und -Landwirte geben, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.

>> GLÖZ 7 zum Fruchtwechsel: Je nach Gegebenheiten und wenn ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in seinen GAP-Strategieplan aufzunehmen, können Landwirtinnen und Landwirte diese Konditionalität mit Fruchtwechsel oder Anbaudiversifizierung erfüllen. Mit der Flexibilität, sich für Anbaudiversifizierung statt Fruchtwechsel zu entscheiden, wird es den von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffenen Landwirtinnen und Landwirten erleichtert, diese Anforderung zu erfüllen.

>> GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in sensiblen Zeiten: Den Mitgliedstaaten wird angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund stärkerer Witterungsschwankungen deutlich mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen eingeräumt, was sie als sensible Zeiten definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderungen zulässig sind.

Neben diesen spezifischen Änderungen schlägt die Kommission vor, dass Mitgliedstaaten Ausnahmen für die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtwechsel/-diversifizierung (GLÖZ 5, 6, 7) für bestimmte Früchte, Bodentypen oder Bewirtschaftungssysteme festlegen können. Gezielte Ausnahmen, um das Umpflügen zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten zu ermöglichen, nachdem es durch Raubtiere oder invasive Arten geschädigt wurde, könnten ebenfalls möglich sein (GLÖZ 9). Diese Ausnahmen können in den GAP-Strategieplänen für den gesamten GAP-Zeitraum festgelegt werden. Sie sollten hinsichtlich der Fläche begrenzt sein und nur dort festgelegt werden, wo sie zur Bewältigung spezifischer Probleme erforderlich sind. Die Europäische Kommission wird die erforderlichen Änderungen überprüfen, um die Ausnahmen zu validieren und die Kohärenz mit den allgemeinen Umweltzielen der Pläne zu wahren.

Bei besonders widrigen Witterungsbedingungen, die die Landwirtinnen und Landwirte daran hindern, ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachzugehen und die GLÖZ-Anforderungen einzuhalten, können Mitgliedstaaten auch befristete Ausnahmen einführen. Diese Ausnahmen sollten zeitlich befristet sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.

Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne häufiger an die sich ändernden Gegebenheiten anpassen können, schlägt die Kommission vor, die Zahl der pro Jahr zugelassenen Änderungen zu verdoppeln. Eine erfolgreiche Vereinfachung kann nur in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen erfolgen.

Schließlich schlägt die Kommission vor, kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen auszunehmen. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Kontrollen wird so für Kleinerzeuger, die 65 Prozent der GAP-Begünstigten ausmachen, drastisch gesenkt.

Mit den GAP-Strategieplänen werden 32 Prozent der gesamten GAP-Mittel (etwa 98 Mrd. €) für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierwohlziele bereitgestellt. Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen wird diese beispiellose Mittelausstattung beibehalten und mehr Flexibilität geboten, um die Umweltziele der GAP zu erreichen.

Ferner müssen die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2025 überarbeiten, wenn bestimmte Umwelt- und Klimagesetze (zum Beispiel über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und die natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie den Gewässerschutz) auf EU-Ebene aktualisiert werden.

Die Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelkette ist eines der Hauptziele der GAP. Auf EU-Ebene gibt es bereits einige Maßnahmen, mit denen für mehr Fairness gesorgt und die Landwirte vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Während das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in der Lebensmittelkette zunehmen, braucht die vollständige Um- und Durchsetzung der verfügbaren politischen Instrumente Zeit, und es muss noch mehr getan werden.

Als Beitrag zu den laufenden Beratungen mit den Landwirtschaftsministern und dem Europäischen Parlament legt die Kommission mehrere Optionen für Maßnahmen vor, die kurz- oder mittelfristig vorangebracht werden könnten.

Erstens wird die Kommission im Rahmen einer sofort wirksamen Maßnahme eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einrichten. Mit der Arbeit dieser Beobachtungsstelle mit Vertreterinnen und Vertretern aller Sektoren der Lebensmittelversorgungskette sowie der Mitgliedstaaten und der Kommission wird die Transparenz der Kosten und Gewinnspannen in der Kette erhöht, indem Daten veröffentlicht werden und indem ein Informationsaustausch stattfindet, um Vertrauen zwischen den Interessenträgern aufzubauen und gemeinsame Schlussfolgerungen zu vereinbaren. Die erste Sitzung dieser Stelle soll diesen Sommer stattfinden.

Zweitens schlägt die Kommission Optionen für gezielte Verbesserungen des derzeitigen in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegten Rechtsrahmens vor. Diese Optionen umfassen die Verschärfung der Vorschriften für Verträge, die Landwirtinnen und Landwirte mit Käufern in der Lebensmittelindustrie schließen, und die Stärkung der Erzeugerorganisationen, damit die Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam und wirksamer mit anderen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette zusammenarbeiten und handeln können. Ziel ist es, dazu beizutragen, Ungleichgewichte in der Kette auszugleichen und gleichzeitig das grundlegende Prinzip der Marktorientierung zu wahren. Ebenso schlägt die Kommission vor, neue Vorschriften für die grenzüberschreitende Unterbindung unlauterer Handelspraktiken zu schaffen. Derzeit stammen mindestens 20 Prozent der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat. Es ist erforderlich, die Zusammenarbeit nationaler Durchsetzungsbehörden zu stärken, insbesondere indem der Informationsaustausch und die Einziehung von Sanktionen verbessert werden.

Drittens wird die Kommission eine gründliche Bewertung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette, die seit 2021 in Kraft ist, durchführen. Ein erster Bericht mit einem konsolidierten Stand der Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten wird im Frühjahr 2024 vorgelegt. Dieser Bericht wird dann in eine detailliertere Bewertung einfließen, deren Ergebnisse die Kommission 2025 vorlegen wird, und der gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden könnten.

Hintergrund
Die Kommission hat unablässig gearbeitet, um zeitnah mit konkreten Maßnahmen auf die Anliegen der Landwirtinnen und Landwirte zur Verringerung des Verwaltungsaufwands zu reagieren. Diese Arbeiten fanden in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtinnen und Landwirte und den Mitgliedstaaten und mit wertvoller Unterstützung des belgischen EU-Ratsvorsitzes statt. Es ist nun von außerordentlicher Bedeutung, dass die beiden gesetzgebenden Organe zügig zu einer Einigung über den Gesetzesvorschlag gelangen, damit die Landwirtinnen und Landwirte die Gewissheit haben, dass diese neuen Maßnahmen so bald wie möglich angewandt werden können.

Das Konditionalitätssystem und die Zweckbindung der Haushaltsmittel sind neben einer Reihe anderer wichtiger Instrumente der grünen Architektur der GAP nach wie vor vorhanden, um sicherzustellen, dass im Rahmen der derzeitigen GAP ehrgeizigere Ziele als in der Vergangenheit verfolgt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen werden zu einem besser vorhersehbaren politischen Umfeld führen, in dem weder jährliche Ausnahmeregelungen noch unverhältnismäßiger Aufwand seitens der Landwirtinnen und Landwirte erforderlich sind.

Die Kommission zeigte bereits letztes Jahr einen flexiblen und pragmatischen Ansatz als sie die Ausnahmeregelungen von der Konditionalität der Fruchtfolge (GLÖZ 7) und brachliegender Flächen (GLÖZ 8) vorsah. Am 13. Februar dieses Jahres wurde die teilweise Ausnahme für brachliegenden Flächen für EU-Landwirtinnen und -Landwirte für 2024 gewährt. Neben dieser Ausnahme leitete die Kommission am 22. Februar eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen ein, die derzeit laufen oder bereits durchgeführt wurden. Dazu gehört die Änderung der Flächenberechnung von Dauergrünland, die am 12. März angenommen wurde, um die Situation der Landwirtinnen und Landwirte zu berücksichtigen, die von Viehwirtschaft auf Ackerbau umsteigen.

Am 7. März startete die Kommission eine Umfrage zum Thema "Vereinfachung", die sich unmittelbar an die Landwirtinnen und Landwirte in der EU richtet, um aus erster Hand mehr über die Komplexität zu erfahren, die sich aus den GAP-Vorschriften und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft ergibt. Gleichzeitig wurde eine Online-Umfrage durchgeführt, in der die Meinungen von Landwirtinnen und Landwirten und kleineren Lieferanten zu unlauteren Handelspraktiken eingeholt wurden.

Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten, um die Ziele der EU-Rechtsvorschriften zu erreichen. Es ist wichtig, dass keine Anforderungen festgelegt werden, die über die Anforderungen der GAP-Rechtsvorschriften hinausgehen. Aus diesem Grund muss eine erfolgreiche Vereinfachung in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den Landwirtinnen und Landwirten selbst erfolgen. Die Kommission wird weiterhin den Austausch bewährter Verfahren erleichtern.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 05.06.24


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