Ergänzung des Bargelds, kein Ersatz
Digitaler Euro: EZB startet Vorbereitungsphase
Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss
Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat getroffen hat. Seit Juli 2021 hatte die EZB zentrale Fragen der Gestaltung und Vorbereitung des digitalen Euro bearbeitet. In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.
Digitales öffentliches Geld
Die Arbeit der EZB in der Vorbereitungsphase wird auch in die legislativen Beratungen über den Vorschlag der Kommission zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen digitalen Euro einfließen, der im Juni 2023 vorgelegt wurde. Ziel der Rechtsvorschriften ist es, dafür zu sorgen, dass jeder künftige digitale Euro den Menschen und Unternehmen eine zusätzliche Wahl zur digitalen Zahlung mithilfe einer weithin akzeptierten, erschwinglichen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlicher Gelder überall im Euro-Währungsgebiet bietet.
Ergänzung des Bargelds, kein Ersatz
Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss. Er soll Bargeld nicht ersetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrem einheitlichen Währungspaket auch einen Legislativvorschlag über das gesetzliche Zahlungsmittel der Euro-Banknoten und -münzen vorgelegt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro sind im Gange.
Endgültige Entscheidung über Einführung bei der EZB
Sobald die Rahmenvorschriften für den digitalen Euro EU angenommen sind, fällt die endgültige Entscheidung über die Ausgabe des digitalen Euro in die alleinige Zuständigkeit der EZB, die im Einklang mit den Verträgen in völliger Unabhängigkeit handelt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.