Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ergänzung des Bargelds, kein Ersatz


Digitaler Euro: EZB startet Vorbereitungsphase
Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss



Der digitale Euro geht in die nächste Phase der Vorbereitung. Die EU-Kommission begrüßt die entsprechende Entscheidung, die der EZB-Rat getroffen hat. Seit Juli 2021 hatte die EZB zentrale Fragen der Gestaltung und Vorbereitung des digitalen Euro bearbeitet. In der Vorbereitungsphase wird die EZB nun ihre Analyse der möglichen Gestaltungsoptionen, der Nutzererfahrung und der technischen Lösungen für einen digitalen Euro vertiefen, um sich auf dessen mögliche Entwicklung und Ausgabe vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase beginnt am 1. November 2023 und wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeiten und Analysen kann der EZB-Rat beschließen, auf die Erprobung eines möglichen digitalen Euro hinzuarbeiten.

Digitales öffentliches Geld
Die Arbeit der EZB in der Vorbereitungsphase wird auch in die legislativen Beratungen über den Vorschlag der Kommission zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen digitalen Euro einfließen, der im Juni 2023 vorgelegt wurde. Ziel der Rechtsvorschriften ist es, dafür zu sorgen, dass jeder künftige digitale Euro den Menschen und Unternehmen eine zusätzliche Wahl zur digitalen Zahlung mithilfe einer weithin akzeptierten, erschwinglichen, sicheren und widerstandsfähigen Form öffentlicher Gelder überall im Euro-Währungsgebiet bietet.

Ergänzung des Bargelds, kein Ersatz
Ein digitaler Euro würde, wenn er ausgegeben wird, eine Ergänzung zu Bargeld darstellen, das verfügbar und nutzbar bleiben muss. Er soll Bargeld nicht ersetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission in ihrem einheitlichen Währungspaket auch einen Legislativvorschlag über das gesetzliche Zahlungsmittel der Euro-Banknoten und -münzen vorgelegt. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro sind im Gange.

Endgültige Entscheidung über Einführung bei der EZB
Sobald die Rahmenvorschriften für den digitalen Euro EU angenommen sind, fällt die endgültige Entscheidung über die Ausgabe des digitalen Euro in die alleinige Zuständigkeit der EZB, die im Einklang mit den Verträgen in völliger Unabhängigkeit handelt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 17.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen