Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Anforderungen nicht erfüllt


Verkehr: Europäische Kommission verklagt Deutschland beim Gerichtshof wegen unzureichender Überwachung von Sicherheitskontrollen an Flughäfen
Die Anrufung des Gerichtshofes besagt nicht dass die deutschen Flughäfen es versäumt hätten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten

(25.06.15) - Die Europäische Kommission hat Deutschland beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil Deutschland es an einigen deutschen Flughäfen versäumt hat, alle Maßnahmen der Luftsicherheit gemäß den europäischen Rechtsvorschriften (Verordnung (EU) Nr. 300/2008) regelmäßig zu überprüfen. Es werden Sicherheitsmaßnahmen angewandt, um Straftaten zu verhindern und insbesondere Flughäfen und Flugzeuge vor Terroranschlägen mit Waffen oder Sprengstoff zu schützen. Von der Kommission durchgeführte Inspektionen haben gezeigt, dass Deutschland die EU-Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit und des Umfangs der Kontrollen nicht erfüllt hat.

Solche Kontrollen sind notwendig, damit potenzielle Mängel bei der Anwendung der Sicherheitsmaßnahmen rasch festgestellt und korrigiert werden können und damit gewährleistet ist, dass Flughäfen, Fluggesellschaften und andere Akteure die gemeinsamen EU-Standards einhalten. Die Anrufung des Gerichtshofes besagt nicht dass die deutschen Flughäfen es versäumt hätten, angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Die Kommission ist lediglich mit der Art und Weise unzufrieden, wie Deutschland die nach EU-Recht vorgeschriebenen Kontrollen durchführt.

Hintergrund
Eine Inspektion der Kommission in Deutschland ergab, dass einige Sicherheitsmaßnahmen von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht wurden. In den einzelnen Phasen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die Kommission Deutschland bereits aufgefordert, für die Einhaltung des EU-Rechts zu sorgen. Deutschland hat jedoch die erforderlichen Maßnahmen nicht eingeleitet und ist folglich nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass potenzielle Sicherheitsmängel an allen deutschen Flughäfen zügig erkannt und behoben werden.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen