Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen


Kartellrecht: Europäische Kommission richtet Mitteilung der Beschwerdepunkte an Riberebro wegen mutmaßlicher Beteiligung an einem Pilzkonservenkartell
Die Untersuchung der Kommission begann mit unangekündigten Nachprüfungen im Februar 2012

(25.06.15) - Die Europäische Kommission hat die Grupo Riberebro Integral S.L. und deren Tochtergesellschaft Riberebro Integral S.A.U. über ihren Verdacht unterrichtet, dass die Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie mit ihren Konkurrenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Absprachen sowohl bezüglich der Kundenaufteilung als auch der Preisfestsetzung für Pilzkonserven trafen. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Die Bedenken der Kommission betreffen mögliche Absprachen von Riberebro mit anderen Marktteilnehmern im EWR zwecks Kundenaufteilung und Preisabsprache für Pilzkonserven, die unter Eigenmarken, sogenannten "private labels", verkauft werden (d. h. die Pilzkonserven werden von einem Unternehmen hergestellt und dann unter dem Firmennamen eines anderen Unternehmens angeboten).

Sollte sich der Verdacht bestätigen und die Kommission abgestimmte Verhaltensweisen nachweisen können, dann würde dies einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht darstellen, nach dem aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen wie Preisabsprachen und Marktaufteilung untersagt sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des EWR-Abkommens).

Hintergrund
Die Untersuchung der Kommission begann mit unangekündigten Nachprüfungen im Februar 2012. Im Juni 2014 erließ die Kommission im Zuge eines Kartellvergleichsverfahrens einen Beschluss, mit dem sie Bonduelle, Lutèce and Prochamp, drei Unternehmen, die ihre Beteiligung an dem Pilzkonservenkartell eingeräumt hatten, mit Geldbußen belegte, die sich auf insgesamt 32 225 000 EUR beliefen. Das Untersuchungsverfahren zu Riberebro wurde als reguläres Kartellverfahren fortgesetzt.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Verfahrensschritt bei Untersuchungen, die die Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das EU-Kartellrecht einleitet. Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Parteien schriftlich von den gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkten in Kenntnis. Die Unternehmen können daraufhin die Unterlagen der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um vor Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen.

Wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die Verhaltensweise untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu diesem Kartellfall unter der Nummer 39965 im öffentlich zugänglichen Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen