EU-Richtlinie über die Postdienste
EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zu Postdiensten
Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur EU-Richtlinie über die Postdienste eingeleitet. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels will sie die Auswirkungen der bestehenden EU-Regeln bewerten und die Bedürfnisse des Postsektors besser verstehen. Jeder ist eingeladen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen, einschließlich Bürger und Unternehmen, die Postdienste nutzen, Postbetreiber, Sozialpartner und öffentliche Behörden. Die Konsultation endet am 9. November 2020.
Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte dazu: "Die Postdienste sind ein entscheidender Faktor für unsere Wirtschaft, da sie es ermöglichen, wachsende Warenmengen in die ganze Welt zu versenden. Das Wachstum des elektronischen Handels hat zu einem raschen Wandel des Sektors geführt, aber nichts hat ihre Bedeutung mehr bewiesen als die Coronavirus-Krise.
Während dieser Krise half der Postsektor dabei, unzählige Bürger und Unternehmen in der gesamten EU mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Diese öffentliche Konsultation wird uns helfen, die Bedürfnisse des Sektors besser einzuschätzen und sicherzustellen, dass er sich erfolgreich an diese neuen Herausforderungen unserer Zeit anpassen kann."
Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt. In Europa erwirtschaftet der Sektor jährlich 90 Mrd. Euro, was 0,52 Prozent des BIP der EU ausmacht. Er beschäftigt rund 1,8 Millionen Menschen in der gesamten EU.
Die Richtlinie wurde 1997 mit dem Ziel verabschiedet, durch die schrittweise Liberalisierung einen Binnenmarkt der Postdienste zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU Zugang zu einem Mindestangebot an Postdiensten haben. Dieser "Universaldienst", das heißt die Zustellung von Briefen und Paketen mit einem Gewicht von bis zu 20 kg zu erschwinglichen Preisen und zu bestimmten Qualitätsbedingungen in der gesamten EU, stellt das zentrale Element der Richtlinie dar. Die Richtlinie wurde 2002 und 2008 geändert, um das Briefmonopol abzuschaffen.
Die EU-Kommission muss gemäß Artikel 23 der Richtlinie über Postdienste dem Europäischen Parlament und dem Rat alle 4 Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und die Ergebnisse dieser öffentliche Konsultationen werden in diesen Bericht einfließen.
Zum anderen wird der Bericht - in Anbetracht der aufgrund der Digitalisierung und des elektronischen Handels erheblich veränderten Postmärkte - auch eine formelle Bewertung der Richtlinie im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung enthalten. Mit dieser Bewertung sollte im Wesentlichen überprüft werden, ob die Richtlinie den Zweck, für den sie 1997 erlassen sowie 2002 und 2008 geändert wurde, noch erfüllt, und festgestellt werden, ob neue Zielsetzungen dieser Richtlinie zukünftig in Betracht zu ziehen sind. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 17.09.20
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