Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Richtlinie über die Postdienste


EU-Kommission startet öffentliche Konsultation zu Postdiensten
Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur EU-Richtlinie über die Postdienste eingeleitet. Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Online-Handels will sie die Auswirkungen der bestehenden EU-Regeln bewerten und die Bedürfnisse des Postsektors besser verstehen. Jeder ist eingeladen, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen, einschließlich Bürger und Unternehmen, die Postdienste nutzen, Postbetreiber, Sozialpartner und öffentliche Behörden. Die Konsultation endet am 9. November 2020.

Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte dazu: "Die Postdienste sind ein entscheidender Faktor für unsere Wirtschaft, da sie es ermöglichen, wachsende Warenmengen in die ganze Welt zu versenden. Das Wachstum des elektronischen Handels hat zu einem raschen Wandel des Sektors geführt, aber nichts hat ihre Bedeutung mehr bewiesen als die Coronavirus-Krise.

Während dieser Krise half der Postsektor dabei, unzählige Bürger und Unternehmen in der gesamten EU mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Diese öffentliche Konsultation wird uns helfen, die Bedürfnisse des Sektors besser einzuschätzen und sicherzustellen, dass er sich erfolgreich an diese neuen Herausforderungen unserer Zeit anpassen kann."

Die Richtlinie über Postdienste garantiert den postalischen Universaldienst und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Postmarkt. In Europa erwirtschaftet der Sektor jährlich 90 Mrd. Euro, was 0,52 Prozent des BIP der EU ausmacht. Er beschäftigt rund 1,8 Millionen Menschen in der gesamten EU.

Die Richtlinie wurde 1997 mit dem Ziel verabschiedet, durch die schrittweise Liberalisierung einen Binnenmarkt der Postdienste zu schaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Bürger sowie Unternehmen in der gesamten EU Zugang zu einem Mindestangebot an Postdiensten haben. Dieser "Universaldienst", das heißt die Zustellung von Briefen und Paketen mit einem Gewicht von bis zu 20 kg zu erschwinglichen Preisen und zu bestimmten Qualitätsbedingungen in der gesamten EU, stellt das zentrale Element der Richtlinie dar. Die Richtlinie wurde 2002 und 2008 geändert, um das Briefmonopol abzuschaffen.

Die EU-Kommission muss gemäß Artikel 23 der Richtlinie über Postdienste dem Europäischen Parlament und dem Rat alle 4 Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und die Ergebnisse dieser öffentliche Konsultationen werden in diesen Bericht einfließen.

Zum anderen wird der Bericht - in Anbetracht der aufgrund der Digitalisierung und des elektronischen Handels erheblich veränderten Postmärkte - auch eine formelle Bewertung der Richtlinie im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung enthalten. Mit dieser Bewertung sollte im Wesentlichen überprüft werden, ob die Richtlinie den Zweck, für den sie 1997 erlassen sowie 2002 und 2008 geändert wurde, noch erfüllt, und festgestellt werden, ob neue Zielsetzungen dieser Richtlinie zukünftig in Betracht zu ziehen sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.07.20
Newsletterlauf: 17.09.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen