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EU-Vorschriften zur Arbeitszeit


EU-Kommission fordert Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften auf
Kommission meint, dass österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen



Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2025)4008) einzuleiten, weil das Land gegen die EU-Vorschriften zur Arbeitszeit (Richtlinie 2003/88/EG) verstößt.

Nach dem österreichischen Recht werden Beschäftigte in den teilweise im Staatseigentum befindlichen Unternehmen Post und Telekom in Bezug auf die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsersatzkräfte, den Krankheitsurlaub und den bezahlten Jahresurlaub weniger günstig behandelt.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen und daher die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Post und Telekom nicht gewährleistet sind. Die Kommission richtet deshalb ein Aufforderungsschreiben an Österreich, das nun zwei Monate Zeit hat, um darauf zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.05.25


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