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Einfachere Mehrwertsteuervorschriften


Mehrwertsteuer-Reform: Flexiblere Mehrwertsteuersätze, weniger Aufwand für Kleinunternehmen
Die 1992 von allen Mitgliedstaaten vereinbarten gemeinsamen Mehrwertsteuervorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und zu restriktiv



Um den Wettbewerb auf dem Zahlungskartenmarkt weiter zu stärken, hat die Europäische Kommission neue Vorschriften erlassen, die gewährleisten, dass Kartenzahlungssysteme und abwickelnde Stellen voneinander unabhängig sind. So können Einzelhändler zum Vorteil ihrer Kunden Abwicklungsstellen wählen, die für die bei ihnen vorgenommenen Kartenzahlungen am besten geeignet sind. Dies dürfte weitere Ersparnisse für die Verbraucher bringen, nachdem mit der seit dem 13. Januar geltenden neuen Zahlungsdiensterichtlinie bereits die Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft wurden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Viele Verbraucher verwenden Zahlungskarten tagtäglich in Geschäften oder im Internet. Mit der Interbankenentgelt-Verordnung wurden Obergrenzen eingeführt für die von den Banken für diese Kartenzahlungen berechneten Gebühren, die letztlich die Verbraucher tragen. Die neuen Vorschriften werden im Bereich der Abwicklung von Kartenzahlungen für mehr Wettbewerb sorgen, was die Kosten zum Vorteil der Verbraucher und Einzelhändler weiter senken dürfte."

Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet per Karte bezahlt, muss der Zahlungsvorgang abgewickelt werden, damit der Betrag auf das Bankkonto des Geschäfts gelangt. Diese Dienstleistung wird von abwickelnden Unternehmen erbracht, die die erforderlichen Kommunikations- und IT-Verfahren verwalten. Kartenzahlungssysteme erbringen in vielen Fällen selbst Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen und stehen somit mit vielen anderen unabhängigen Abwicklungsstellen im Wettbewerb.

Gemäß der Verordnung über Interbankenentgelte aus dem Jahr 2015 müssen Kartenzahlungsysteme gewährleisten, dass ihre eigenen Abwicklungstätigkeiten von ihren übrigen Tätigkeiten unabhängig sind. Dadurch wird verhindert, dass Kartenzahlungssysteme ihren eigenen abwickelnden Stellen gegenüber konkurrierenden abwickelnden Stellen den Vorzug geben und dass sie Abwicklungsdienstleistungen mit anderen Dienstleistungen des Kartenzahlungssystems koppeln.

Um die Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeiten innerhalb der Kartenzahlungssysteme zu gewährleisten, werden mit den neuen Vorschriften detaillierte Vorgaben zur Trennung bestimmter Funktionen eingeführt, die am 7. Februar 2018 in Kraft treten. Dazu zählen ein begrenzter Informationsaustausch sowie separate Gewinn- und Verlustrechnungen, eine separate Unternehmensorganisation (Geschäftsräume, Geschäftsführung und Personal) und eine separate Entscheidungsfindung.

Durch diese Trennungen werden die Einzelhändler in die Lage versetzt, die für ihre Kartenzahlungen am besten geeignete abwickelnde Stelle zu wählen, während die Verbraucher bei ihren täglichen Zahlungen in Geschäften, Restaurants, im Internet oder über eine zunehmende Palette kartengebundener mobiler Zahlungsanwendungen von geringeren Abwicklungskosten profitieren.

Hintergrund
Mit der Verordnung über Interbankenentgelte aus dem Jahr 2015 (siehe vollständigen Text und Factsheet wurde das Problem angegangen, dass die versteckten Interbankenentgelte für Kartenzahlungen und kartengebundene Zahlungsvorgänge sehr unterschiedlich und übertrieben hoch sein können, was sowohl für den Binnenmarkt als auch für die Innovationstätigkeit im Zahlungsverkehr problematisch ist. Mit der Verordnung wurden Obergrenzen für die Gebühren für Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten eingeführt, die in der gesamten EU gelten und somit für alle Verbraucher, unabhängig davon, wo sie in der EU leben, dieselben Vorteile bieten. Die Verordnung sorgt dafür, dass Verbraucher und Einzelhändler wählen können, welche Kartenzahlungsoptionen (z. B. Debitkarte, Kreditkarte, Kundenkarte eines Geschäfts, Premiumkarte) sie verwenden, und dies nicht durch Kartenzahlungssysteme und Kartenausgabebanken vorgeschrieben wird. Auch fördert sie die Entwicklung von Zahlungsmöglichkeiten über Mobiltelefon und andere Geräte.

Durch die seit Juni 2016 vorgeschriebene Trennung zwischen den Kartenzahlungssystemen und ihren abwickelnden Stellen bewirkt die Verordnung ferner, dass unabhängige abwickelnde Stellen mit Erfolg am Wettbewerb teilnehmen können. Im Hinblick auf die Anforderungen zur Gewährleistung dieser Trennung wird die Kommission durch die Verordnung ermächtigt, basierend auf einem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgelegten Entwurf technische Regulierungsstandards zu erlassen.

Am 4. Oktober 2017 hat die Kommission diese technischen Regulierungsstandards angenommen. Nach Abschluss der Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat liegen sie nun in ihrer endgültigen Fassung vor und treten am 7. Februar 2018, d. h. am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft.

Weitere Informationen zur Verordnung über Interbankenentgelte und zu den heute veröffentlichten technischen Regulierungsstandards finden Sie auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.18
Home & Newsletterlauf: 01.03.18



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