Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Pharmazeutische Erzeugnisse und Wettbewerb


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim durch Sanofi unter Bedingungen
Die meisten Produkte, bei denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, sind nicht verschreibungspflichtige Selbstmedikationsprodukte



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim (Deutschland) durch Sanofi (Frankreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen sind in der Pharmabranche tätig. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass beide Unternehmen Geschäftsbereiche in der Tschechischen Republik, in Estland, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Irland, Lettland, Polen und der Slowakei veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Sanofi angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken jedoch ausgeräumt.

Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb in verschiedenen therapeutischen Bereichen, insbesondere Magen/Darm, Husten und Erkältungen, Schmerzen und Mobilität, Herzmittel, Vitamine und Besserung des Allgemeinbefindens.

Die meisten Produkte, bei denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, sind nicht verschreibungspflichtige Selbstmedikationsprodukte, sogenannte OTC-Präparate ("over-the-counter").

Die Untersuchung gab für den Großteil der Arzneimittel keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Allerdings ermittelte die Kommission einige Märkte, auf denen die beiden Unternehmen über sehr starke Marken verfügen und die Verbraucher kaum Alternativen haben.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Sanofi für die betreffenden Märkte an, seine oder die dort tätigen Sparten von Boehringer Ingelheim samt Marktzulassung, Kundendaten und Marken zu veräußern. Da alle Wettbewerbsbedenken der Kommission dadurch hinfällig werden, hat sie den Zusammenschluss freigegeben. Der Genehmigungsbeschluss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig eingehalten werden.

Die Übernahme wurde am 15. Juni 2016 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Sanofi ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und im Verkauf von medizinischen Produkten tätig ist. Sanofi ist auf Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes, seltenen Krankheiten und multipler Sklerose sowie onkologische und andere pharmazeutische Produkte spezialisiert, die teils verschreibungspflichtig, teils rezeptfrei erhältlich sind.

Das weltweit aufgestellte Selbstmedikationsgeschäft von Boehringer Ingelheim konzentriert sich in erster Linie auf rezeptfreie Magen-Darm-Mittel, Husten- und Erkältungsmedikamente, Vitamine und Mittel zur Besserung des Allgemeinbefindens, Schmerzmittel und Produkte für eine bessere Mobilität. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 19.09.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen