Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausbau von Gigabit-Infrastrukturen


Europäische Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für Breitbandnetze in Bayern
Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten




Die Europäische Kommission hat eine bayerische Beihilferegelung zum Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelung wird im Einklang mit den EU-Breitbandzielen die Anbindung an sehr schnelle Breitbandnetze in Gebieten ermöglichen, in denen der Markt keine solchen Netze bereitstellt. Sie schließt an ein früheres Gigabit-Pilotprojekt an, das von der Kommission im Dezember 2018 genehmigt wurde. Im Gegensatz zu dem Pilotprojekt, an dem nur sechs Gemeinden teilnahmen, gilt die genehmigte Regelung für ganz Bayern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die bayerische Regelung fördert den Ausbau von Gigabit-Infrastrukturen und ermöglicht die Bereitstellung öffentlicher Mittel für die Gebiete, die am dringendsten eine bessere Anbindung benötigen. Gleichzeitig fördert sie private Investitionen."

Die Bayerische Gigabitrichtlinie, die den Aufbau einer neuen, öffentlich finanzierten Netzinfrastruktur mit sehr hoher Kapazität voranbringen soll, damit Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Bayern schnellere Internetverbindungen nutzen können, wurde von Deutschland bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Das neue Netz wird Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) für Haushalte und 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten. Diese Breitbandgeschwindigkeiten liegen weit über denen, die den Nutzern derzeit in den Zielgebieten zur Verfügung stehen. Wie das zuvor durchgeführte Pilotprojekt wird die Bayerische Gigabitrichtlinie eine "wesentliche Verbesserung" der Internetanbindung bewirken.

Die Bayerische Gigabitrichtlinie steht mit den strategischen Zielen der Gigabit-Mitteilung im Einklang, da sie öffentliche Investitionen in Gebieten ermöglicht, in denen die neuen Ziele für das Jahr 2025 noch nicht erreicht sind und private Investoren innerhalb der nächsten drei Jahre keine ausreichende Infrastruktur bereitstellen werden. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass Anreize für private Investitionen, die erforderlich sind, um eine vollständige Abdeckung mit Netzen sehr hoher Kapazität in Europa zu erreichen, erhalten bleiben.

Um eine Doppelung von Infrastrukturen zu vermeiden, werden die deutschen Behörden wie beim Pilotprojekt die bestehenden und geplanten Investitionen der Marktteilnehmer wie folgt berücksichtigen:

>> Mit der Infrastruktur sollen die Kunden versorgt werden, die noch keinen Zugang zu bestimmten Mindestgeschwindigkeiten haben, d. h. Haushalte mit weniger als 100 Mbit/s im Download sowie Unternehmen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Upload und Download) und bis zu 500 Mbit/s im Download.
>> Die neuen Netze werden nicht in Gebieten aufgebaut, in denen ein Netz mit sehr hoher Kapazität (z. B. ein Glasfasernetz bis zum Kunden oder ein aufgerüstetes Kabelnetz) bereits vorhanden oder von privaten Investoren geplant ist.
>> Gebiete, in denen zwei oder mehr Netze schnelle Breitbandverbindungen (mindestens 30 Mbit/s) vorhanden sind, sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Die Beihilfen werden auf der Grundlage offener, transparenter und diskriminierungsfreier

Ausschreibungen gewährt, an denen sich Anbieter aller Technologien beteiligen können. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Bayerische Gigabitrichtlinie nach den Breitbandleitlinien genehmigt.

Die Regelung wird zu den strategischen Zielen der EU beitragen, die in der Gigabit-Mitteilung der Kommission festgelegt sind, in der zu EU-weiten Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität aufgerufen wird.

Hintergrund
Auf der Grundlage der Breitbandziele der EU für 2020 hat die Kommission in ihrer Gigabit-Mitteilung den Konnektivitätsbedarf für den Aufbau einer europäischen Gigabit-Gesellschaft ermittelt, in der Netze mit sehr hoher Kapazität die breite Nutzung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Anwendungen im digitalen Binnenmarkt ermöglichen.

Nach den geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau von 2013 sind solche öffentlichen Investitionen zulässig, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen eine "wesentliche Verbesserung" bewirken. Zum Schutz des Wettbewerbs und zur Wahrung der Anreize für private Investitionen müssen aber auch bestimmte andere Kriterien berücksichtigt werden.

Im Dezember 2018 genehmigte die Kommission ein bayerisches Pilotprojekt zum Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität in Berching, Ebersberg, Hutthurm, Kammerstein, Kleinostheim und Kulmbach. Inzwischen sind die Verfahren zur Vorbereitung des Aufbaus solcher Infrastrukturen in den sechs Gemeinden erfolgreich angelaufen. (Europäische Kommission: ra)


eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 24.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen