Neue Phase für Eurojust eingeleitet
EU verstärkt Zusammenarbeit beim Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität
Eine neue Regelung für den Datenschutz in Anlehnung an den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz für die EU-Institutionen
Die EU ist künftig besser gewappnet für die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität wie Terrorismus, Schleuser- oder Cyberkriminalität: Jetzt gelten neue Regeln für Eurojust, die EU-Agentur der für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Eurojust, den Justizbehörden der Mitgliedstaaten, Europol, der Europäischen Grenz- und Küstenwache und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) erleichtert. Eurojust ist seit 2002 kontinuierlich gewachsen und unterstützte allein im vergangenen Jahr 6.500 Ermittlungen gegen schwere organisierte Kriminalität.
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: "Mit der Verordnung wird eine neue Phase für Eurojust eingeleitet, und zwar zeitgleich mit einer neuen Phase, die für mich als EU-Kommissar für Justiz begonnen hat. Diese neue Rechtsgrundlage und die Erweiterung des Anwendungsbereichs sind ein großer Fortschritt für Eurojust, um seine Maßnahmen gegen internationale kriminelle Netzwerke zu verbessern und die Sicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen."
Die Überarbeitung der Eurojust-Verordnung trägt auch der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie den neuen Datenschutzvorschriften für die Institutionen und Einrichtungen der Union Rechnung.
Die wichtigsten Änderungen der Verordnung betreffen:
>> die Unterscheidung zwischen den operativen und den Managementaufgaben des Kollegiums der nationalen Mitglieder;
>> eine neue Regelung für den Datenschutz in Anlehnung an den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz für die EU-Institutionen;
>> die Einrichtung eines Exekutivausschusses, der das Kollegium bei seinen Managementaufgaben unterstützt und einen verschlankten Entscheidungsprozess für nicht operative und strategische Fragen ermöglicht;
>> neue Bestimmungen über die jährliche und mehrjährige Programmplanung;
>> die Beteiligung der Kommission an dem neuen Kollegium und dem Exekutivausschuss;
>> die Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors;
>> mehr Transparenz und demokratische Kontrolle dank eines Mechanismus der gemeinsamen Evaluierung der Tätigkeiten von Eurojust durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 09.03.20
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