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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland


Gefahrenabwehr in deutschen Häfen: Die Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen

(02.10.15) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen, weil es die Bestimmungen der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen im Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht vollständig angewendet hat.

Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.

Die Richtlinie musste bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Bereits im September 2014 hat die Kommission Deutschland in einer begründeten Stellungnahme dringend aufgefordert, in Bezug auf einige Häfen in Nordrhein-Westfalen seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne nachzukommen.Da dies bisher noch nicht erfolgt ist, bringt die Kommission jetzt den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen soll in allen europäischen Häfen, insbesondere durch die Umsetzung von Gefahrenabwehrplänen, in denen die zur Gewährleistung der Hafensicherheit zu treffenden Maßnahmen festgelegt sind, ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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