Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Gefahrenabwehr in deutschen Häfen: Die Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen
(02.10.15) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen, weil es die Bestimmungen der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen im Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht vollständig angewendet hat.
Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.
Die Richtlinie musste bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Bereits im September 2014 hat die Kommission Deutschland in einer begründeten Stellungnahme dringend aufgefordert, in Bezug auf einige Häfen in Nordrhein-Westfalen seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne nachzukommen.Da dies bisher noch nicht erfolgt ist, bringt die Kommission jetzt den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen soll in allen europäischen Häfen, insbesondere durch die Umsetzung von Gefahrenabwehrplänen, in denen die zur Gewährleistung der Hafensicherheit zu treffenden Maßnahmen festgelegt sind, ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden. (Europäische Kommission: ra)
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