Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Lässt sich ein Bankkonto leicht wechseln?


Kontowechsel: Acht von zehn Testkäufern hatten Schwierigkeiten - Banken behindern Kundenmobilität
EBIC-Compliance mangelhaft - "Ich hätte mir gewünscht, dass diese Selbstregulierungsinitiative besser funktioniert und die Banken mehr tun, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa den Wechsel zu erleichtern", sagt EU-Kommissar John Dalli


(06.03.12) - Ein Kontowechsel ist offenbar nicht ganz so einfach, wie man hoffen würde. Aus einer veröffentlichten Verbrauchermarktstudie (1) geht hervor, dass es mehr als zwei Dritteln der Testkäufer nicht gelungen ist, ihre Bankverbindung zu wechseln. Die Erhebung der Kommission von 2007 zum Retail-Bankgeschäft (2) hatte erhebliche Behinderungen der Kundenmobilität aufgezeigt. Es folgte eine umfangreiche Konsultation, woraufhin die Kommission den Europäischen Ausschuss für das Kreditwesen (European Banking Industry Committee – EBIC) aufforderte, tätig zu werden. Der EBIC arbeitete eine Selbstregulierungsinitiative aus, die auf gemeinsamen Grundsätzen beruhte und Klarheit für Verbraucher schaffen sollte. Doch eine freiwillige Compliance mit EBIC-Regeln scheinen Banken nicht anzustreben, denn die vorgelegten Ergebnisse machen deutlich, dass die Selbstregulierung in diesem Fall nicht das erhoffte Ergebnisgebracht hat.

EU-Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucher, erklärte: "Ich hätte mir gewünscht, dass diese Selbstregulierungsinitiative besser funktioniert und die Banken mehr tun, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa den Wechsel zu erleichtern. Die Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, Marktchancen/Angebote ohne unnötige Probleme oder/und ohne die Sorge um Störungen ihrer Kontobewegungen zu nutzen. Die Menschen sollten ihr Bankkonto genauso leicht wechseln können wie jede andere Dienstleistung."

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte hierzu: "Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Studie machen deutlich, warum Verbraucherinnen und Verbraucher so selten ihre Bank wechseln. Wenn sie nicht die Möglichkeit haben, mit ihrem Konto problemlos zu einer anderen Bank zu wechseln, können sie anderswo angebotene bessere und günstigere Bankdienstleistungen nicht in Anspruch nehmen. So wird dem Binnenmarkt der Wettbewerbsimpuls genommen, der zu Innovation, Kostenersparnis und höherwertigen Bankdienstleistungen führt. Dies kann langfristig ein Wachstumshemmnis sein."

Testkäufe
Im Dezember 2010 startete die Europäische Kommission in allen 27 EU-Mitgliedstaaten eine Testkaufaktion, um die Wirksamkeit der Selbstregulierung zu überprüfen. Testkäufer nahmen mehr als 1000 Bewertungen vor; in 900 Fällen wurde geprüft, welche Informationen bereitgestellt wurden, in 400 Fällen, wie leicht der Wechsel war.

Wichtigste Ergebnisse
Ergebnis der Studie war, dass es nur 19 Prozent der Testkäufer gelang, ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und einen Dauerauftrag – nach dem in den Gemeinsamen Grundsätzen beschriebenen Verfahren – auf das neue Konto umzuleiten (diese Grundsätze waren im Rahmen der Selbstregulierung festgelegt worden).

81 Prozent der Testkäufer hatten Probleme beim Kontowechsel; insbesondere nannten sie folgende Mängel:
>> 71 Prozent der Banken leisteten keine Unterstützung bei der Umstellung (befolgten demnach nicht die in den Gemeinsamen Grundsätzen festgelegten Verfahren).
>> Innerhalb von vierzehn Arbeitstagen hatten 7 Prozent der getesteten Banken das neue Konto nicht eröffnet und/oder den Dauerauftrag nicht übertragen.
>> 3 Prozent der Testkäufer stellten fest, dass die neue Bank sich weigerte, ein Standard-Girokonto einzurichten. So wurde ihnen beispielsweise erklärt, Bedingung für die Einrichtung eines neuen Kontos sei, dass sie ihr Gehalt darauf überweisen lassen.

Unzureichende Information: In der Studie wurde festgestellt, dass zwar 86 Prozent der Verbraucher, die sich in einer Zweigstelle, online oder per Telefon wegen eines Wechsels erkundigten, Informationen aus mindestens einer Quelle erhielten, dass aber das Niveau dieser Auskünfte sehr unterschiedlich war. 14 Prozent der Verbraucher bekamen überhaupt keine Informationen. Die Studie zeigt auch, dass die Bankangestellten mit dem Thema Kontowechsel wenig vertraut sind.

Die nächsten Schritte
Die Europäische Kommission prüft derzeit, wie sich die in dieser Studie festgestellten Mängel in Bezug auf den Kontowechsel beheben lassen.

Mehr dazu:
http://ec.europa.eu/consumers/rights/fin_serv_en.htm#fin

(1) Consumer Market Study on the consumers’ experiences with bank account switching with reference to the Common Principles on Bank Account Switching (Verbrauchermarktstudie zu den Erfahrungen der Verbraucher beim Wechsel ihrer Bankverbindung, unter Bezugnahme auf die Gemeinsamen Grundsätze für einen Kontowechsel).
(2) Report on the retail sector inquiry, Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: SEK(2007) 106.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen