Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des belgischen Pharmaunternehmens Omega Pharma durch die Beteiligungsgesellschaft Waterland und die belgische Holding Alychlo
Übernahme wird den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern


(09.01.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Omega Pharma NV, einem belgischen Anbieter von OTC-Arznei- und Gesundheitsmitteln, durch die belgische Holdinggesellschaft Alychlo NV und einen von Waterland Private Equity Investment B.V. kontrollierten Fonds nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt (OTC = over the counter = nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel).

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nicht nur auf den Märkten für OTC-Arzneimittel und andere Gesundheitsprodukte, sondern auch auf den entsprechenden nachgelagerten Vertriebsmärkten weiterhin wirksamem Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

Omega Pharma bietet sowohl eigene OTC-Arzneimittel und Gesundheits- und Körperpflegeprodukte als auch Produkte von Dritten an. Da einer der von Waterland verwalteten Fonds das Unternehmen Arseus NV kontrolliert, das in geringerem Umfang ebenfalls eigene und Drittanbieterprodukte verkauft, führt der Zusammenschluss zu horizontalen und vertikalen Effekten in Belgien und den Niederlanden.

Diese Effekte sind allerdings unerheblich, weil die Marktanteile des zusammengeschlossenen Unternehmens durch Arseus kaum steigen, das Unternehmen auf den nachgelagerten Märkten kaum vertreten ist und es starke Wettbewerber gibt. Die Übernahme wird somit den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Das Vorhaben wurde am 9. November 2011 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen