Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Selbstständige Zusammenschlüsse von Personen


Europäische Kommission verlangt von Luxemburg die Änderung der Mehrwertsteuer-Vorschriften
Nach dem EU-Recht müssen Dienstleistungen eines selbstständigen Zusammenschlusses an seine Mitglieder für deren nicht steuerpflichtige oder steuerbefreite Tätigkeiten unmittelbar erforderlich sein, um von der Mehrwertsteuer befreit zu werden

(09.02.12) - Die Europäische Kommission hat Luxemburg förmlich aufgefordert, seine MwSt-Vorschriften für selbstständige Zusammenschlüsse von Personen zu ändern. Die derzeit in Luxemburg geltenden Vorschriften sind mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar.

Nach der luxemburgischen Regelung werden die von einem selbstständigen Zusammenschluss an seine Mitglieder erbrachten Dienstleistungen vollständig von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die besteuerten Tätigkeiten der Mitglieder 30 Prozent (unter bestimmten Umständen 45 Prozent) ihres Jahresumsatzes nicht übersteigen. Im Übrigen sind die Mitglieder des Zusammenschlusses zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, die dem Zusammenschluss auf den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird. Schließlich gelten die von einem Mitglied im eigenen Namen, aber für Rechnung des Zusammenschlusses bewirkten Umsätze als nicht steuerpflichtig.

Nach Auffassung der Kommission verstößt diese Regelung gegen das Recht der Europäischen Union, das strikte Vorschriften enthält.

Nach dem EU-Recht müssen Dienstleistungen eines selbstständigen Zusammenschlusses an seine Mitglieder für deren nicht steuerpflichtige oder steuerbefreite Tätigkeiten unmittelbar erforderlich sein, um von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Diese Bedingung wird jedoch von der luxemburgischen Regelung, die eine Obergrenze für besteuerte Umsätze vorsieht, nicht erfüllt. Die steuerbefreiten Tätigkeiten des Zusammenschlusses dürfen ausschließlich mit den steuerbefreiten Tätigkeiten der Mitglieder des Zusammenschlusses in Zusammenhang stehen. Überdies dürfen die Mitglieder des Zusammenschlusses nicht zum Abzug der dem Zusammenschluss in Rechnung gestellten Vorsteuer berechtigt sein. Schließlich lässt die luxemburgische Regelung die nach dem EU-Recht geltenden MwSt-Vorschriften für die Umsätze von Vermittlern außer Acht.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens. Wird der Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nachgekommen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm

Für die neuesten allgemeinen Angaben zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen