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Freie Wahl zwischen den Energielieferanten


Energiebinnenmarkt: In acht Mitgliedstaaten stimmen die Rechtsvorschriften immer noch nicht mit dem EU-Recht überein
Die Strom- und die Gasrichtlinie des dritten Energiepakets mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 3. März 2011 umgesetzt werden

(09.03.12) - Die Liberalisierung der Energiemärkte ist für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft insgesamt von entscheidender Bedeutung. Außerdem wird ein effizienter, vernetzter und transparenter europäischer Energiebinnenmarkt Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Gas- und Stromversorgungsunternehmen bieten und für alle Lieferanten zugänglich sein.

Die Strom- und die Gasrichtlinie des dritten Energiepakets mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 3. März 2011 umgesetzt werden. Bislang haben Bulgarien, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern der Kommission keine Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Richtlinie mitgeteilt. Estland hat keine Umsetzungsmaßnahmen für die Gasrichtlinie übermittelt.

Die Kommission hat daher 15 so genannte "mit Gründen versehene Stellungnahmen" an diese acht Mitgliedstaaten gerichtet, in denen diese dringlich dazu aufgefordert werden, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Falls sie dies nicht tun, kann die Kommission sie vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.

Hintergrund
Im Februar 2011 erklärten die EU-Staats- und Regierungschefs, der Energiebinnenmarkt müsse bis 2014 vollendet werden. Hiefür ist eine rechtzeitige und vollständige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften für den Gas- und Strombinnenmarkt in nationales Recht unerlässlich. Das dritte Energiepaket enthält wichtige Vorschriften für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Energiemärkte, etwa im Hinblick auf die Entflechtung der Netze, die Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen sowie besser funktionierende Endkundenmärkte, von denen vor allem die Verbraucher profitieren sollen.

Die in Rede stehenden Richtlinien des dritten Energiepakets sind:
>> die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (2009/73/EG)
>> die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (2009/72/EG).

Bei diesen Vertragsverletzungsverfahren geht es um die nicht erfolgte Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung des dritten Energiepakets. Gleichzeitig prüft die Kommission die Maßnahmen, die ihr Mitgliedstaaten gemeldet haben, die die Richtlinien nur zum Teil umgesetzt haben. In den nächsten Monaten wird sie über weitere geeignete Schritte entscheiden.

Weitere Informationen
Die Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und die Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG) können hier eingesehen werden.

Internet-Seite der Kommission zum Energiebinnenmarktpaket:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/index_en.htm

Die aktuellen Statistiken über Vertragsverletzungen im Allgemeinen können Sie hier einsehen:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm .
(Europäische Kommission: ra)


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