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Geheime Absprachen bei der Preispolitik


Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt in Kartellvergleichsverfahren Geldbußen in Höhe von 953 Millionen Euro gegen Hersteller von Wälzlagern für Pkw und Lkw
Der Beschluss ist Teil umfangreicher Ermittlungen zu mutmaßlichen Kartellen in Bezug auf Kfz-Bauteile - Die Kommission hat bereits ein Kartell für Kabelbäume und ein Kartell für Schaumstoff für Autositze aufgedeckt

(09.04.14) - Die Europäische Kommission hat ein Kartell für Kfz-Wälzlager aufgedeckt, an dem zwei europäische Unternehmen (SKF und Schaeffler) und vier japanische Unternehmen (Jtekt, NSK, NFC und NTN einschließlich der Tochtergesellschaft NTN-SNR) beteiligt waren. Die beteiligten Unternehmen wurden mit Geldbußen von insgesamt 953.306.000 Euro belegt. Pkw-, Lkw- und Autoteilehersteller benötigen Kfz-Wälzlager, um die Reibung zwischen beweglichen Teilen in einem Fahrzeug zu vermindern.

In Pkw und Lkw befinden sich zahlreiche Wälzlager, u. a. die Radlager, im Getriebe, in der Kupplung, der Lichtmaschine und der Klimaanlage. Die Kartellbeteiligten hatten über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren (April 2004 bis Juli 2011) in geheimen Absprachen ihre Preispolitik gegenüber den Abnehmern der Kfz-Industrie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt.

Dem japanischen Unternehmen Jtekt wurde die Geldbuße im Einklang mit der 2006 eingeführten Kronzeugenregelung erlassen, da das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. NSK, NFC, SKF und Schaeffler erhielten nach der Kronzeugenregelung Geldbußenermäßigungen, da sie die Kommission bei deren Ermittlungen unterstützt hatten. Da alle Unternehmen der Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission zustimmten, wurden ihre Geldbußen um weitere 10 Prozent reduziert.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia erklärte dazu: "Mit dem […] Beschluss kann die Kommission einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Kartelle auf den Märkten für Kfz-Bauteile verbuchen, nach den Geldbußen, die die Kommission gegen die Hersteller von Kfz-Stromkabeln und von Schaumstoffen für Autositze verhängt hat. Es ist kaum zu glauben, dass noch ein weiteres Kfz-Bauteil Gegenstand von Kartellabsprachen war. Ich hoffe, dass die Kartellgeldbußen andere Unternehmen davon abhalten werden, sich an solch rechtswidrigen Verhaltensweisen zu beteiligen, und dass die Geldbußen dazu beitragen, den Wettbewerb in der Branche wiederherzustellen. Wenn wir nicht konsequent gegen Kartelle für Autoteile vorgehen würden, könnten sie die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilbranche beeinträchtigen und zu einem künstlichen Anstieg der Preise führen, die die europäischen Autokäufer dann zahlen müssten."

Kfz-Wälzlager werden in der Regel nach kundenspezifischen Vorgaben hergestellt. Für die Auswahl des geeigneten Zulieferers holen die Abnehmer (d.h. Hersteller von Pkw, Lkw und Kfz-Bauteilen) fast immer Kostenvoranschläge ein. Bis zum endgültigen Zuschlag können mehrere Monate bis zu einem Jahr vergehen. Die Abnehmer verlangen häufig einen jährlichen Rabatt von den Wälzlagerherstellern, den sie mit den im Rahmen des Vertrags erzielten Produktivitätsgewinnen begründen.

Im vorliegenden Fall stimmten die Kartellbeteiligten die Weitergabe von Stahlpreiserhöhungen an ihre Abnehmer der Kfz-Industrie ab, trafen Absprachen in Bezug auf Kostenvoranschläge und jährliche Rabatte für die Abnehmer und tauschten vertrauliche Geschäftsinformationen aus. Diese Absprachen erfolgten im Rahmen multi-, tri- und bilateraler Treffen. Die Größe des EU-Marktes für Kfz-Wälzlager wird auf mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.

Der Beschluss ist Teil umfangreicher Ermittlungen zu mutmaßlichen Kartellen in Bezug auf Kfz-Bauteile. Die Kommission hat bereits ein Kartell für Kabelbäume und ein Kartell für Schaumstoff für Autositze aufgedeckt. Die Kommission ermittelt derzeit auch in Bezug auf andere Kfz-Bauteile wie Airbags, Sicherheitsgurte und Lenkräder, Klimaanlagen- und Motorkühlungsprodukte sowie Lichtsysteme.

Bild: EU-Kommission


Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der 2006 erlassenen Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen berechnet. Bei der Festsetzung der Geldbußen trug die Kommission dem Umsatz der beteiligten Unternehmen mit den betreffenden Produkten, der Schwere der Zuwiderhandlung, der räumlichen Ausdehnung des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.

Dem japanischen Unternehmen Jtekt wurde die Geldbuße vollständig erlassen, weil es die Kommission über das Kartell unterrichtet hatte. Andernfalls wäre das Unternehmen für seine Beteiligung an der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von 86.037.000 Euro belegt worden.

NSK, NFC, SKF und Schaeffler erhielten nach der Kronzeugenregelung von 2006 eine Geldbußenermäßigung, weil sie mit der Kommission kooperierten. Wie hoch die Ermäßigung ausfällt, richtet sich danach, in welcher Reihenfolge die Unternehmen ihre Zusammenarbeit angeboten und inwiefern die von ihnen vorgelegten Beweismittel zum Nachweis des Kartells beigetragen haben.

Im Einklang mit der 2008 erlassenen Mitteilung über die Durchführung von Vergleichsverfahren senkte die Kommission die Geldbußen aller beteiligten Unternehmen um 10 Prozent, da diese ihre Beteiligung am Kartell einräumten und die entsprechende Haftung übernahmen.

Hintergrund
Kfz-Wälzlager werden an Kfz-Erstausrüster geliefert, die Pkw, Lkw oder Kraftfahrzeugbauteile herstellen (zusammen Abnehmer der Kfz-Industrie). Wälzlager sind Maschinenbauteile, die mit rollenden Elementen die Reibung in rotierenden Bauteilen verringern. Sie werden zahlreichen Kfz-Bauteilen eingesetzt.

Die Ermittlungen der Kommission begannen mit unangemeldeten Nachprüfungen im November 2011.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Kartellsache unter der Nummer 39922 im öffentlich zugänglichen Register der Kommission auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich auf ihrer Website unter der Rubrik Cartels.

Das Vergleichsverfahren
Der Beschluss ist der zwölfte Vergleichsbeschluss seit Einführung der Vergleichsverfahren für Kartelle im Juni 2008. Bei einem Vergleichsverfahren räumen Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, die Teilnahme an der Zuwiderhandlung ein und übernehmen die entsprechende Haftung. Das Vergleichsverfahren stützt sich auf die Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates) und ermöglicht der Kommission den Rückgriff auf ein vereinfachtes Verfahren und folglich eine Verkürzung der Zeit für Nachprüfungen. Davon profitieren praktisch alle Seiten: Die Verbraucher und Steuerzahler, weil Kosten eingespart werden, die für die Durchsetzung des Kartellrechts zuständigen Stellen, da so die Ressourcen für andere Verdachtsfälle eingesetzt werden können, und zuletzt auch die Unternehmen, da die Beschlüsse schneller gefasst und die Geldbußen um 10 Prozent gesenkt werden.

Bislang hat die Kommission in folgenden Bereichen Vergleiche mit den Kartellbeteiligten erzielt: PC-Arbeitsspeicher (DRAM), Futterphosphate, Waschpulver, Glas für Kathodenstrahlröhren, Kühlkompressoren, Water-Management-Produkte, Kabelbäume, Euro- und Yen-Zinsderivate, Polyurethan-(PU-)Schaumstoff und Strombörsen.

Schadensersatzklagen
Alle Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und der Kartellverordnung sind Kommissionsbeschlüsse ein rechtsgültiger Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Schadensersatz kann selbst dann gewährt werden, wenn die Kommission bereits Geldbußen gegen die betreffenden Unternehmen verhängt hat. Die von der Kommission verhängte Geldbuße wird bei der Berechnung des Schadensersatzes nicht angerechnet.

Im Juni 2013 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, um Opfern wettbewerbswidriger Praktiken die Erlangung von Schadensersatz zu erleichtern. Weitere Informationen zu Schadensersatzklagen sowie einen praktischen Leitfaden zur Quantifizierung des Schadens aufgrund von Kartellrechtsverstößen, die öffentliche Konsultation und eine Bürgerinfo finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/actionsdamages/documents.html.
(Europäische Kommission: ra)


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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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