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Zusammenschlüsse in der Mobilfunkbranche


Fusionskontrolle: Europäische Kommission setzt Untersuchung des Zusammenschlusses von Telefónica Deutschland und E‑Plus fort und verweist den Fall nicht an Deutschland
Das Bundeskartellamt erklärte, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen und auf dem Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau zu Mobilfunknetzen in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen drohe

(12.02.14) - Die Europäische Kommission hat einen Antrag Deutschlands abgelehnt, die geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland (Telefónica) zur Prüfung nach deutschem Wettbewerbsrecht an das Bundeskartellamt zu verweisen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sie selbst aufgrund ihrer Erfahrung mit der Prüfung von Zusammenschlüssen in der Mobilfunkbranche und der Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der EU zu gewährleisten, besser für die Untersuchung dieses Falles geeignet ist. Die Kommission muss bis zum 14. Mai 2014 einen abschließenden Beschluss in der Sache fassen.

Am 31. Oktober 2013 meldete Telefónica ihr Vorhaben, die alleinige Kontrolle über E-Plus zu erwerben, bei der Kommission an.

Am 20. November 2013 stellte das Bundeskartellamt einen Verweisungsantrag nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel darf die Kommission die gesamte oder einen Teil der Prüfung eines bestimmten Falles an einen Mitgliedstaat verweisen, wenn sich die wettbewerblichen Auswirkungen ausschließlich auf nationale oder noch kleinere Märkte beschränken.

Das Bundeskartellamt erklärte, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen und auf dem Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau zu Mobilfunknetzen in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen drohe. Ferner machte das Bundeskartellamt geltend, dass es die am besten geeignete Behörde für die Prüfung dieses Falles sei.

In ihrem Beschluss über die Verweisung einer Sache nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung an einen Mitgliedstaat berücksichtigt die Kommission vor allem, welche Behörde am besten in der Lage ist, den in Rede stehenden Zusammenschluss zu prüfen. Angesichts der Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften im Mobilfunksektor zu gewährleisten, und in Anbetracht der Erfahrung der Kommission mit der Prüfung von Zusammenschlüssen in dieser Branche1 ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass sie selbst am besten für die Prüfung des vorliegenden Falles geeignet ist. Sie wird jedoch bei der Prüfung weiterhin eng mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten.

Die Kommission wird nun ihre eingehende Prüfung des geplanten Vorhabens, die am 20. Dezember 2013 eingeleitet wurde, fortsetzen.

Unternehmen und Produkte
Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica und E-Plus bieten in Deutschland Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden an und sind darüber hinaus auf damit verbundenen Märkten wie dem Vorleistungsmarkt für den Netzzugang und Verbindungsaufbau tätig. Telefónica ist eine Tochtergesellschaft der in Spanien ansässigen Telefónica S.A. E‑Plus ist eine Tochter des niederländischen Telekommunikationskonzerns Koninklijke KPN N.V. (KPN). In Deutschland gibt es nur zwei weitere Mobilfunknetzbetreiber, die Deutsche Telekom und Vodafone. Neben den vier Mobilfunknetzbetreibern gibt es auf dem Mobilfunkmarkt noch virtuelle Mobilfunknetzbetreiber und Diensteanbieter wie Freenet, 1&1 und Drillisch. Die Mobilfunknetzbetreiber arbeiten zudem mit Wiederverkäufern zusammen, die in ihrem Namen Verträge für Mobilfunkdienstleistungen vertreiben. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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