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Bewegung auf dem Markt für Pflanzenpflegeprodukte


Übernahme des deutschen Anbieters von Pflanzenpflegeprodukten Compo durch die Investmentgesellschaft Triton von der Europäische Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt
Kommission prüfte auch die vertikalen Beziehungen, die durch die Übernahme entstehen würden


(13.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Anbieters von Pflanzenpflegeprodukten Compo durch die in Jersey ansässige Investmentgesellschaft Triton nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigestellt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zusammenschluss keine wesentlichen strukturellen Änderungen auf dem Markt für Pflanzenpflegeprodukte nach sich ziehen würde, da Triton derzeit in dieser Sparte keine weiteren Beteiligungen anstrebt.

Gleichwohl prüfte die Kommission auch die vertikalen Beziehungen, die durch die Übernahme entstehen würden, weil einer der von Triton geführten Investmentfonds das Auftragsfertigungsunternehmen Schirm kontrolliert, das nicht für den landwirtschaftlichen Gebrauch bestimmte Pflanzenschutzmittel herstellt. Die Prüfung bestätigte, dass durch die Übernahme weder konkurrierende Pflanzenschutzmittelhersteller noch andere Auftragsfertigungsunternehmen vom Markt ausgeschlossen würden, da sowohl viele andere Anbieter von Pflanzenschutzmitteln als auch genügend andere Abnehmer von Auftragsfertigungsdiensten vorhanden sind.

Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 22. August 2011 bei der Kommission angemeldet.

Triton ist eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Jersey. Compo ist ein europaweit aufgestellter Anbieter von Markenartikeln für Haus und Garten (Pflanzenernährung, Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzschutzmittel) sowie für gewerbliche Anwendungen (Spezialdüngemittel und Pflanzenschutzmittel).

Hintergrund

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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