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Keine nennenswerten Auswirkungen auf den Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Kranherstellers Demag durch US-Industriekonzern Terex Corporation
Die Kommission stellte bei ihrer Prüfung fest, dass der geplante Zusammenschluss die Anzahl der Akteure auf einem bereits konzentrierten Markt verringern wird


(16.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Kranherstellers Demag Cranes AG durch das US-amerikanische Unternehmen Terex Corporation nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken verursacht, weil die Tätigkeit der Unternehmen weitgehend komplementär ist und die Marktstruktur durch das Rechtsgeschäft somit nicht wesentlich beeinflusst würde.

Die Kommission hat die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf das Angebot im Bereich Hafenmobilkrane geprüft; dies ist der einzige Geschäftsbereich, in dem sich die Tätigkeiten der Beteiligten überschneiden.

Hafenmobilkrane sind auf Reifen montiert und daher in Häfen oder Terminals frei beweglich, wie es für die Abfertigung unterschiedlichster Frachtgüter erforderlich ist.

Demag ist einer der weltweit führenden Anbieter von Hafenmobilkranen und verkauft diese unter der Marke Gottwald. Terex ist durch den Kauf der Fantuzzi-Gruppe inzwischen ebenfalls auf dem Markt für Hafenmobilkrane präsent.

Die Kommission stellte bei ihrer Prüfung fest, dass der geplante Zusammenschluss zwar die Anzahl der Akteure auf einem bereits konzentrierten Markt verringern wird, dass aber aufgrund der begrenzten Marktanteile von Terex in dieser Branche keine nennenswerten Auswirkungen auf den Markt zu erwarten sind. Folglich übt das Unternehmen keinen wesentlichen Wettbewerbsdruck auf Wettbewerber aus.

Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde bei der Kommission am 1. Juli 2011 angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Demag ist vorwiegend in der Herstellung und Vermarktung von Industriekranen, Krankomponenten, Hafenkranen und Technologien zur Hafenautomatisierung tätig.

Terex ist ein diversifizierter weltweit tätiger Hersteller einer breiten Palette von Maschinen wie Hubarbeitsbühnen, Ausrüstung für Bauwesen und Straßenbau, Kranen, Greifstaplern und Hubstaplern, die in verschiedenen Industriezweigen eingesetzt werden, etwa in Bauwesen, Infrastruktur, Gesteinsindustrie, Bergbau, Versand, Transport, Raffinerien und Energie- und Versorgerunternehmen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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