Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schwierig, eine MwSt-Erstattung zu erhalten


Steuerwesen: Klage gegen Deutschland wegen Vorschriften zur MwSt-Erstattung für Marktbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern
Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt diese Anforderung an Marktteilnehmer aus Drittländern gegen die Grundsätze der Wirksamkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichwertigkeit des EU-Rechts

(16.10.14) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen seiner Vorschriften für MwSt-Erstattungsanträge, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sich diese Vorschriften auf Markbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern diskriminierend auswirken. Nach deutschem MwSt-Recht müssen Steuerpflichtige, die außerhalb der EU ansässig sind, ihren Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen persönlich unterschreiben.

Dagegen können in Deutschland ansässige Marktbeteiligte einem Dritten die Vollmacht zur Unterzeichnung und Einreichung ihres MwSt-Erstattungsantrags erteilen.

Nach Auffassung der Kommission verstößt diese Anforderung an Marktteilnehmer aus Drittländern gegen die Grundsätze der Wirksamkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichwertigkeit des EU-Rechts. Es gibt im EU-Recht keine Bestimmung, dass Antragsformulare für die Erstattung der Mehrwertsteuer persönlich zu unterschreiben sind. Außerdem kann es durch die Vorschrift, dass Marktbeteiligte aus Nicht-EU-Ländern (im Gegensatz zu Marktbeteiligten in der EU) die Anträge persönlich unterschreiben müssen, für nicht in der EU ansässige Marktbeteiligte außerordentlich schwierig werden, eine MwSt-Erstattung zu erhalten. Nach Auffassung der Kommission ließe sich das erklärte Ziel Deutschlands, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und ein ordnungsgemäßes Erstattungsverfahren sicherzustellen, auf andere Weise - wie z. B. durch die Benennung eines Steuervertreters - erreichen.

Die Kommission hat im September 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, in der Deutschland aufgefordert wurde, die einschlägigen Vorschriften zu ändern. Die deutschen Behörden haben ihre Vorschriften aber nicht an das EU-Recht angepasst.

Für aktuelle allgemeine Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe:
http://ec.europa.eu/community_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen