Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Weiterhin mehrerer Wettbewerber auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der deutschen Milch-Union Hocheifel durch Konkurrenten Arla
Zusammenschluss MUH/Arla ist in der geänderten Form für den Wettbewerb auf dem britischen Markt für H-Milch


(18.10.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der deutschen Molkereigenossenschaft Milch-Union Hocheifel (MUH) durch die Molkereigenossenschaft Arla Foods nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Ansicht der Kommission ist das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da keine wesentliche Änderung der Marktstruktur zu erwarten ist und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auch weiterhin ausreichendem Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

Die Kommission prüfte die geplante Übernahme auf mögliche Auswirkungen auf bestimmte Märkte für Milchprodukte in den Ländern, in denen sich die Tätigkeiten der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen überscheiden.

Diese Prüfung erfolgte parallel zu derjenigen der ebenfalls von Arla geplanten Übernahme der britischen Genossenschaft Milk Link. Bei dem parallel geprüften Vorhaben unterbreitete Arla Verpflichtungsangebote, die die Veräußerung des H-Milch- und Milchgetränkegeschäfts von Milk Link einschließlich der entsprechenden Marken und der Produktionsstätten in der britischen Stadt Crediton (Devon) vorsehen.

In Anbetracht dieser Zusagen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss MUH/Arla in der geänderten Form für den Wettbewerb auf dem britischen Markt für H-Milch unbedenklich ist.

Auch in Bezug auf die anderen geprüften Märkte wirft die Übernahme in der geänderten Form nach Auffassung der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Probleme auf.

Das Vorhaben wurde am 24. August 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Hintergrund
Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, in denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden, geprüft. Es handelt sich um die Märkte für Frischmilch (Deutschland), H-Milch (Deutschland, Dänemark, Schweden und Vereinigtes Königreich), H-Sahne, Kondensmilch und H‑Kaffeesahne (EU-weit, Deutschland, Dänemark und Griechenland) sowie H‑Milchmischgetränke (EU-weit, Deutschland, Dänemark und Schweden).

Die Prüfung der Kommission hat bestätigt, dass der geplante Zusammenschluss auf den untersuchten Märkten wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da die Zunahme der Marktanteile bei der Mehrzahl der betroffenen Märkten begrenzt ist und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen auf allen betroffenen Märkten weiterhin mit mehreren Wettbewerbern konkurrieren wird.

Unternehmen und Produkte
Arla ist eine im Eigentum dänischer, schwedischer und deutscher Milchviehhalter stehende Molkereigenossenschaft, die eine Reihe von Molkereierzeugnissen produziert und vertreibt. Ihre Kernmärkte sind Skandinavien, Deutschland und das Vereinigte Königreich.

Die deutsche Molkereigenossenschaft MUH produziert eine Reihe von H-Milch-Produkten. MUH hat keine Milchverarbeitungsanlagen außerhalb Deutschlands, erwirtschaftet jedoch Einnahmen aus Exporten und hat Tochterunternehmen in Frankreich (Vertrieb), Luxemburg (Einkauf) und Belgien (Einkauf).

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen