Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie


EU-Überprüfung von Verbraucherkredit-Websites: Marktsegment bleibt hinter Erwartungen der Verbraucher zurück
Durchsetzung von EU-Recht bei Finanzeinrichtungen und Kreditvermittlern
: Werbung enthielt nicht alle erforderlichen Angaben; in den Angeboten fehlten bestimmte Angaben, die ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung sind; die Kostendarstellung war irreführend

(20.01.12) - Waren Sie auch schon einmal drauf und dran, einen Vertrag für einen Privatkredit, eine Kreditkarte oder einen anderen Verbraucherkredit zu unterschreiben, und stellten auf einmal fest, dass die Sache doch teurer wurde als zunächst erwartet? Jetzt wurden EU-weit Websites, die Verbraucherkredite anbieten, darauf überprüft, ob Verbraucher die ihnen gemäß dem EU-Verbraucherrecht zustehenden Informationen erhalten, bevor sie einen Verbraucherkreditvertrag unterschreiben. Die nationalen Aufsichtsbehörden überprüften insgesamt über 500 Websites in den 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island und setzten für 70 Prozent (393) davon eine weitergehende Überprüfung an, hauptsächlich aufgrund folgender Probleme: die Werbung enthielt nicht alle erforderlichen Angaben; in den Angeboten fehlten bestimmte Angaben, die ausschlaggebend für die Entscheidungsfindung sind; die Kostendarstellung war irreführend.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden sich nunmehr mit den Finanzeinrichtungen und Kreditvermittlern in Verbindung setzen und sie zur Klarstellung dieser vermuteten Unregelmäßigkeiten auffordern bzw. dazu, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Kontrollaktion wurde insbesondere geprüft, wie die kürzlich in den Mitgliedstaaten umgesetzte Verbraucherkreditrichtlinie, die es den Verbrauchern erleichtern soll, Kreditangebote zu verstehen und zu vergleichen, von der Wirtschaft angewendet wird.

Der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte dazu: "Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt als ursprünglich erwartet, weil wichtige Angaben missverständlich waren oder fehlten. Verbraucherkredite sind nicht immer leicht zu verstehen; deswegen gibt es europäische Rechtsvorschriften, die den Verbrauchern dabei helfen sollen, ihre Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Es ist daher ausnehmend wichtig, dass die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige Informationen erhalten. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen."

Das großangelegte Kontrollverfahren "Sweep" ist eine von der EU geleitete und von den nationalen Aufsichtsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Sektor im Hinblick auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird.

Die nationalen Aufsichtsbehörden nehmen in Bezug auf vermutete Unregelmäßigkeiten mit den Unternehmen Kontakt auf und fordern sie auf, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt.

In sechs Ländern wurde eine tiefergehende Überprüfung "Sweep Plus" von 57 Websites durchgeführt, um die Einhaltung der Verbraucherrechte – u.a. in Bezug auf Zahlungsvereinbarungen, die Bearbeitung von Beschwerden und Geschäftsbedingungen – zu kontrollieren.

Verbraucher bewegen sich täglich in dem untersuchten Marksegment. Die im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen bei den Finanzeinrichtungen ausstehenden Beträge beliefen sich im Jahr 2010 auf über 600 Mrd. EUR.2

Ergebnisse
Nur 30 Prozent der insgesamt 562 überprüften Websites bestanden die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen verbraucherrechtlichen Vorschriften; für 70 Prozent, also 393 Websites, wurde eine weitere Überprüfung angesetzt. Die drei häufigsten Mängel waren:

Fehlende Angaben in der Werbung für Verbraucherkredite: Auf 258 der überprüften Websites (46 Prozent) enthielt die Werbung nicht alle gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie obligatorischen Angaben, z. B. die Angabe des effektiven Jahreszinses, die für einen Vergleich verschiedener Angebote unerlässlich ist, Angaben dazu, ob eventuell verpflichtende Nebendienstleistungen (z. B. eine Versicherung) bei den angegebenen Gesamtkosten bereits berücksichtigt wurden, oder Angaben über die Kreditlaufzeit.

Fehlen wichtiger Angaben im Angebot: Auf 244 Websites (43 Prozent) fehlten klare Angaben zu einzelnen Bestandteilen der Gesamtkosten, z. B. zur Zinsart (fest, variabel oder gemischt), gegebenenfalls zur Vertragslaufzeit und zu einigen der mit dem Kredit verbundenen Kosten (z. B. Abschlussgebühr).

Auf 116 Websites (20 Prozent) war die Darstellung der Kosten irreführend, d. h., diese wurden falsch oder auf eine Art und Weise dargestellt, die den Verbraucher täuschen könnte, z. B. durch die Art der Preisberechnung oder dadurch, dass der Verbraucher nicht darüber informiert wird, dass zu den Kosten für den eigentlichen Verbraucherkredit noch Kosten für eine obligatorische Versicherung kommen.

Sweep Plus
Sechs Länder (Italien, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Schweden) führten eine tiefergehende Untersuchung von insgesamt 57 der überprüften Websites durch – den "Sweep-Plus". Die dabei ermittelten Probleme bezogen sich hauptsächlich auf vorvertragliche Informationen und Vertragsklauseln.

Wie geht es jetzt weiter?
Jetzt folgt die Durchsetzungsphase: In den kommenden Wochen und Monaten werden die nationalen Behörden die Unternehmen kontaktieren und sie um Klarstellung ersuchen bzw. zur Korrektur ihrer Websites auffordern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, können je nach anwendbarem nationalen Recht rechtliche Schritte eingeleitet werden, die zur Verhängung von Geldstrafen oder sogar zur Schließung der betreffenden Websites führen können. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, der Europäischen Kommission bis zum Herbst 2012 Bericht zu erstatten. Die Kommission wird über die Ergebnisse berichten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen