Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Telekommunikationsrecht verletzt


Europäische Kommission fordert österreichische Regulierungsbehörde förmlich auf, ihren Regulierungsentwurf für den Breitbandzugang auf Vorleistungsebene zu ändern oder zurückzuziehen
Nach einer dreimonatigen eingehenden Untersuchung ist die Kommission nach wie vor davon überzeugt, dass sich die Maßnahme der TKK voraussichtlich nachteilig auf effiziente Investitionen des etablierten Betreibers und alternativer Betreiber auswirken würde und nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht

(20.12.13) - Die Europäische Kommission hat den österreichischen Telekom-Regulierer (TKK) förmlich aufgefordert, seinen Vorschlag für eine Regulierung des Breitbandzugangs auf der Vorleistungsebene, einschließlich der Entgelte, die der marktbeherrschende Betreiber A1TA von anderen Betreibern verlangen kann, die Breitbanddienste über das Netz von A1TA anbieten möchten, zu ändern oder zurückzuziehen.

Die Kommission hatte die TKK zunächst im Juli darauf hingewiesen, dass ihr Regulierungskonzept möglicherweise nicht mit dem EU-Telekommunikationsrecht vereinbar ist, weil die Gefahr besteht, dass es effiziente Breitbandinvestitionen gefährdet. Außerdem könnte es künstliche Hemmnisse auf dem Binnenmarkt schaffen. Das Kostenrechnungsmodell der TKK liefert ein durchschnittliches kostenorientiertes Entgelt von monatlich 15,34 EUR für den entbündelten Zugang zum (Kupfer-)Teilnehmeranschluss, das weit über dem EU-Durchschnitt von 8-10 EUR liegt. Als Reaktion auf den Preiswettbewerb zwischen Breitbanddiensten, die in Österreich über das A1TA-Netz bzw. über Kabelnetze oder Mobilfunknetze erbracht werden, plant die TKK jedoch ein Entgelt von monatlich 5,87 EUR für den Zugang zum A1TA-Netz auf der Vorleistungsebene vorzugeben. Diese Preisobergrenze ergibt sich nicht aus der Berechnung der zugrunde liegenden Kosten, sondern aus der Ermittlung einer sogenannten "Preis-Kosten-Schere".

Nach einer dreimonatigen eingehenden Untersuchung ist die Kommission nach wie vor davon überzeugt, dass sich die Maßnahme der TKK voraussichtlich nachteilig auf effiziente Investitionen des etablierten Betreibers und alternativer Betreiber auswirken würde und nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht: Sie ermöglicht es dem regulierten Betreiber nicht, eine angemessene Investitionsrendite zu erzielen, und sendet kein angemessenes Preissignal für alternative Infrastrukturinvestitionen aus. Die Kommission empfiehlt der TKK ferner zu prüfen, ob der geänderte Regulierungsansatz die Unterschiede beim Wettbewerbsumfeld im Bereich der Breitbandprodukte für Geschäftskunden gegenüber denjenigen für Privatkunden nicht besser widerspiegeln sollte. Insbesondere angesichts des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Breitbandplattformen in Österreich könnte die TKK zu dem Schluss kommen, dass es sich bei dem Privatkundenmarkt tatsächlich um einen wettbewerbsorientierten Markt handelt und eine Regulierung auf der Vorleistungsebene daher nicht mehr erforderlich ist.

Die Kommission fordert die österreichische Regulierungsbehörde nun auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen oder zu ändern, um ihn mit den EU-Vorschriften für die Telekommunikation in Einklang zu bringen. Sollte die TKK dieser Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Eine Regulierung, die dem regulierten Betreiber keine Investitionsrendite ermöglicht, wird sicher nicht zum Ausbau moderner Netze für die EU-Bürgerinnen und -Bürger führen. Regulierungsmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Nachhaltigkeit entsprechen und zugleich gewährleisten, dass sowohl für die regulierten als auch für alternative Betreiber die richtigen Anreize für Investitionen in neue Technologie bestehen".

Alle neuen Maßnahmen sollten auch mit der Empfehlung der Kommission über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen im Einklang stehen. Diese Empfehlung bietet Regulierungsbehörden bei der Festlegung regulierter Zugangspreise eine sichere Orientierungshilfe für die Kostenermittlung. Das derzeitige Kostenrechnungsmodell der TKK, das für den entbündelten Zugang zum Kupferleitungsnetz von A1TA monatliche Kosten in Höhe von 15,34 EUR liefert, trägt diesen Leitlinien nicht hinreichend Rechnung.

Es ist die bisher zehnte Empfehlung der Kommission nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie.

Hintergrund
Nach dem EU-Telekommunikationsrecht müssen die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen.

Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass nationale Regulierungsbehörden für Telekommunikation die Kommission, das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und die Telekommunikations-Regulierungsbehörden in anderen EU-Ländern von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Marktproblemen einführen wollen.

Sollte die Kommission Zweifel an der Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen mit dem EU-Recht haben, so kann sie aufgrund ihrer Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie als zweite Verfahrensstufe eine eingehende Untersuchung einleiten. Sie hat dann drei Monate Zeit, um mit der betreffenden Regulierungsbehörde und in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK zu erörtern, wie die Vorschläge geändert und mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden können. Gibt es am Ende dieser Untersuchung noch immer Unstimmigkeiten bei den Regulierungsansätzen und den Abhilfemaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden, so kann die Kommission weitere Harmonisierungsmaßnahmen beschließen, in denen sie die betreffende Behörde zur Änderung oder Rücknahme ihrer geplanten Maßnahme auffordern kann. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen