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Wird wirksamer Wettbewerb im EWR behindert?


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung des geplanten Erwerbs von Inoxum durch Outokumpu in der Edelstahlbranche ein
Übernahme der Edelstahlsparte der deutschen Thyssen Krupp AG könnte auf verschiedenen Märkten für die Produktion und den Vertrieb von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sein


(04.06.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Prüfung des geplanten Erwerbs der Edelstahlsparte Inoxum von ThyssenKrupp (Deutschland) durch das Edelstahlunternehmen Outokumpu (Finnland) eingeleitet. Die vorläufige Prüfung der Kommission hatte ergeben, dass die Übernahme auf verschiedenen Märkten für die Produktion und den Vertrieb von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl wettbewerbsrechtlich sehr bedenklich sein könnte. Die Einleitung der eingehenden Prüfung greift dem Endergebnis nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 26. September 2012) abschließend entscheiden, ob das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

Die Kommission hatte geprüft, wie sich das Vorhaben auf den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten für den Absatz von Brammen sowie warm- und kaltgewalzten Produkten aus rostfreiem Stahl auswirken würde. Zusammen verfügen die beteiligten Unternehmen in all diesen Bereichen über erhebliche Marktanteile, und nach der geplanten Übernahme wären nur noch drei integrierte Hersteller von Flachprodukten aus rostfreiem Stahl im EWR tätig.

Aufgrund dieser Bedenken wird die Kommission die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen. Das Vorhaben wurde am 10. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Outokumpu, ein finnisches, an der Börse von Helsinki notiertes Unternehmen, ist Muttergesellschaft eines Konzerns, der weltweit Produkte aus rostfreiem Stahl herstellt und vertreibt. Outokumpu produziert auch Ferrochrom.

Inoxum ist die Edelstahlsparte der deutschen Thyssen Krupp AG. Das Unternehmen produziert und vertreibt Produkte aus rostfreiem und hochlegiertem Stahl.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach einer Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren: Das erste betrifft den geplanten Erwerb des Musikgeschäfts der EMI-Gruppe durch Universal und muss bis zum 6. September 2012 zum Abschluss gebracht werden. Das zweite bezieht sich auf den geplanten Erwerb der Kontrolle über den Flugzeugtechnik-Anbieter Goodrich durch United Technology, wurde im März eingeleitet und ist bis zum 31. August 2012 abzuschließen (vgl. IP/12/308). Das dritte schließlich läuft seit dem 13. April 2012 und betrifft das geplante Gemeinschaftsunternehmen der britischen Mobilfunkanbieter Telefónica, Vodafone und Everything Everywhere . Hier endet die Frist am 19. September 2012. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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