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Keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des niederländischen Beratungsunternehmens BMC durch ABN Amro und ING
ABN Amro und ING sind beide auf den Märkten für Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Versicherungen tätig


(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des niederländischen Unternehmens- und Managementberatungsunternehmens BMC Investments B.V., das vor allem den öffentlichen Sektor berät, durch die niederländischen Banken ABN Amro und ING nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Kommissionsuntersuchung hat bestätigt, dass das Rechtsgeschäft wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da es keine wesentlichen Auswirkungen auf die Marktstruktur haben würde.

Aus der Untersuchung ging ferner hervor, dass sich die Geschäftsbereiche der beteiligten Parteien im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht überschneiden, da weder ABN Amro noch ING in demselben Bereich tätig sind wie BMC.

Da ABN Amro und ING beide auf den Märkten für Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Versicherungen tätig sind, hat die Kommission die Übernahme ebenfalls auf etwaige Ausstrahlungseffekte geprüft. Eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens zwischen ABN Amro und ING, die den Wettbewerbs beeinträchtigen und somit gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen würde, ist nach Auffassung der Kommission sehr unwahrscheinlich, da BMC nur einen geringen Teil des Portfolios der Muttergesellschaften ausmacht und in keinerlei Verbindung mit dem Kerngeschäft von ABN Amro und ING steht.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme erheblich beeinträchtigt würde. Das Vorhaben wurde am 9. Juli 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die beteiligten Unternehmen und ihre Produkte
BMC ist ein Unternehmens- und Managementberatungsunternehmen, das sich auf Beratungsleistungen für den öffentlichen Sektor spezialisiert hat.

ABN Amro und ING sind große Finanzinstitute, die sowohl in den Niederlanden als auch international tätig sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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