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Wettbewerb im Arzneimittelsektor


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed ein
Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt


(15.03.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtlichen Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed eingestellt. Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen ergriffen haben, um die Einführung von Generika zu verzögern. Wird solches Verhalten nachgewiesen, liegt ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV).

Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt.

Hintergrund
2008 und 2009 führte die Kommission eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor durch. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Absprachen zur Verzögerung der Markteinführung von Generika, da solche Verhaltensweisen den Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen können.

Aufgrund der in der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse setzt die Kommission ihre regelmäßige Überwachung möglicherweise problematischer Vergleichsvereinbarungen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten fort. Sie leitete auch gegen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson kartellrechtliche Ermittlungen wegen etwaiger Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ein, unter anderem wegen Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren. (Europäische Kommission: ra)


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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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