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Wettbewerb im Arzneimittelsektor


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed ein
Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt


(15.03.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtlichen Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed eingestellt. Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen ergriffen haben, um die Einführung von Generika zu verzögern. Wird solches Verhalten nachgewiesen, liegt ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV).

Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt.

Hintergrund
2008 und 2009 führte die Kommission eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor durch. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Absprachen zur Verzögerung der Markteinführung von Generika, da solche Verhaltensweisen den Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen können.

Aufgrund der in der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse setzt die Kommission ihre regelmäßige Überwachung möglicherweise problematischer Vergleichsvereinbarungen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten fort. Sie leitete auch gegen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson kartellrechtliche Ermittlungen wegen etwaiger Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ein, unter anderem wegen Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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