Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung


"Diskriminierung behindert die Entwicklung" – EU-Kommissar Piebalgs bringt neue Initiative zur Bekämpfung von Diskriminierung in den Entwicklungsländern auf den Weg
Aufruf zur Bekämpfung von Diskriminierung als Bestandteil der gemeinsamen globalen Agenda zur Förderung toleranter demokratischer Strukturen

(29.06.12) - EU-Kommissar Piebalgs gab die Verabschiedung eines neuen Maßnahmenpakets im Wert von 20 Mio. EUR bekannt, mit dem ein Beitrag zur Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung geleistet werden soll, von der weltweit Millionen von Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, Religion oder Weltanschauung, Rasse oder ethnischen Herkunft oder Behinderung betroffen sind.

Das Maßnahmenpaket wurde im Rahmen einer Veranstaltung der Europäischen Kommission angekündigt. Die hochrangigen Teilnehmer debattierten auf diesem Treffen über die Gestaltung einer toleranten und demokratischen Gesellschaft, den mit der Nichtdiskriminierung verbundenen Mehrwert und die Förderung der Menschenrechte, durch die neue Möglichkeiten der Entwicklung und eines inklusiven Wachstums erschlossen werden.

Das neue Maßnahmenpaket kann von NRO und zivilgesellschaflichen Organisationen genutzt werden, um vor Ort gegen jegliche Form der Diskriminierung vorgehen zu können.

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: "Eine nachhaltige Entwicklung ist in keinem Land vorstellbar, in dem Minderheiten wegen ihrer Andersartigkeit bedroht, eingeschüchtert oder sogar Opfer von Gewalt werden. Seit meiner Amtsübernahme habe ich den Schutz der Menschenrechte und die menschliche Entwicklung in den Fokus der Entwicklungspolitik der EU gerückt. Mit dem heutigen Maßnahmenpaket sendet die EU ein klares Signal ihrer entschlossenen Unterstützung für die Zivilgesellschaft und andere freiwillige Partner, die sich für die Akzeptanz und Wertschätzung der Verschiedenartigkeit von Menschen in unseren Gesellschaften einsetzen".

Michael Cashman, Mitglied des Europäischen Parlaments, begrüßte diesen neuen Aufruf zur Bekämpfung von Diskriminierung als Bestandteil der gemeinsamen globalen Agenda zur Förderung toleranter demokratischer Strukturen und fügte hinzu: "Die Kommission legt zu Recht so viel Wert auf die Gleichbehandlung im Rahmen der Entwicklungsstrategie der EU. Sie kann dabei mit der uneingeschränkten Unterstützung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments rechnen. Bald wird uns die zweite überarbeitete Fassung des Cotonou-Abkommens zur Annahme vorgelegt und wir werden uns gemeinsam mit den Regierungen der AKP-Staaten und der Zivilgesellschaft nachdrücklich für dieses Ziel einsetzen.”

Auf dem Treffen wurden die verschiedenen Standpunkte sowie bewährte Vorgehensweisen und Berichte von Betroffenen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten erörtert. Zu den Teilnehmern gehörten u.a. die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navanethem Pillay, sowie L. Bingham als Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und Vertreter von NRO wie "Sexual Minorities Uganda" und CAISO (Coalition Advocating for the Inclusion of Sexual Orientation) aus Trinidad and Tobago.

Ein neues Förderpaket
Mit dem angekündigten Maßnahmenpaket werden 20 Mio. EUR und damit erstmals spezifisch für die Bekämpfung von Diskriminierung bestimmte Mittel im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bereitgestellt. Die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die die Kommission 2013 veröffentlichen wird.

Weitere Schwerpunkte des EIDHR sind die Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Minderheiten, z. B. durch die Finanzierung von Projekten der Zivilgesellschaft in diesem Bereich.

So wurde unlängst über das EIDHR ein Projekt zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Roma in Bosnien und Herzegowina finanziert. Die Roma leiden in diesen Ländern seit jeher unter Diskriminierung, deren Folgen Armut, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit und mangelnde Bildungschancen sind. Mit der EIDHR-Unterstützung in Höhe von 90.000 EUR soll eine stärkere politische Vertretung der Roma und die Aufnahme der Minderheitenrechte in die nationale Verfassung erreicht werden. In diesem Rahmen sollen die Roma durch eine Reihe von Schulungsmaßnahmen, Debatten auf nationaler Ebene und Workshops zu stärkerem politischen Engagement ermutigt werden. Durch Informationskampagnen zur Bedeutung der Wahlen konnte die Wahlbeteiligung der Roma bei Kommunalwahlen auf 90 Prozent gesteigert werden.

Im Rahmen des EIDHR werden weltweit auch andere Minderheiten wie Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) unterstützt (Informationen über LGBTI-Rechte, Aufklärungskampagnen zu diesem Thema und Unterstützung von Betroffenen durch Gefängnisbesuche und bei Gerichtsverhandlungen). Außerdem wird Unterstützung in Notfällen für besonders hilfebedürftige LGBTI geleistet (psychosoziale und medizinische Betreuung). In ungefähr 80 Ländern werden gleichgeschlechtliche Beziehungen nach wie vor strafrechtlich verfolgt und in sieben Ländern kann hierfür sogar die Todesstrafe verhängt werden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen