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Staatliche Beihilfen auf dem Fotovoltaikmarkt


Europäische Kommission genehmigt 18,75 Mio. EUR Beihilfe für dritte Solarmodulfabrik von Solar Factory in Freiberg
Die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung sind größer als etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen


(31.03.11) - Die Europäische Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe von 18,75 Mio. EUR für die Solarmodulproduktion der deutschen SolarWorld AG-Tochter Solar Factory GmbH in Freiberg (Sachsen) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Projekt hat ein Investitionsvolumen von 75 Mio. EUR. Die Kommission ist nach Prüfung der Maßnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass diese mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013 im Einklang steht, da die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

Solar Factory, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SolarWorld AG, stellt Solarmodule auf Basis von kristallinem Silizium her.

Das Investitionsprojekt wird in Freiberg (bei Chemnitz in Sachsen) durchgeführt. Da dort der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist und erhebliche Unterbeschäftigung herrscht, kommt dieses Gebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für Regionalbeihilfen in Betracht.

Solar Factory betreibt bereits zwei Fertigungsstätten für Solarmodule in Freiberg. Im Zuge des Investitionsprojekts werden die bestehenden Produktionskapazitäten durch den Bau einer dritten Fertigungsstätte (SF III) im Industrie- und Gewerbegebiet Saxonia erweitert. Die Arbeiten an der dritten Fertigungsstätte wurden Anfang 2010 aufgenommen und sollen 2011 abgeschlossen werden.

Für sich genommen hätte die Beihilfe nicht bei der Kommission angemeldet werden müssen, weil sie im Rahmen bestehender, bereits von der Kommission genehmigter Regelungen gewährt werden soll und die Höhe der Beihilfe nicht über der Schwelle für die Anmeldepflicht liegt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass das neue Projekt zusammen mit früheren Investitionen des SolarWorld-Konzerns in Freiberg in die Solarwaferproduktion eine Einzelinvestition darstellt, so dass die insgesamt für diese Investitionen gewährten Beihilfen über der Schwelle für die Anmeldung von Regionalbeihilfen für große Investitionsprojekte liegen würden.

Die Kommission hat das Vorhaben daher nach den Regionalbeihilfeleitlinien und insbesondere nach deren Bestimmungen für große Investitionsprojekte geprüft. Da solche Vorhaben weniger stark durch regionale Nachteile beeinträchtigt werden, sehen die Leitlinien in solchen Fällen herabgesetzte Beihilfeintensitäten und niedrigere Schwellenwerte in Bezug auf den Marktanteil und die Produktionskapazität der Begünstigten vor.

Die Prüfung der Kommission ergab, dass die geplante Beihilfe - selbst wenn das angemeldete Projekt zusammen mit früheren Investitionen der SolarWorld AG eine Einzelinvestition darstellen würde – die Schwellenwerte der Regionalbeihilfeleitlinien nicht überschreiten würde. Nach den Berechnungen der Kommission liegen die Marktanteile von Solar Factory auf dem Weltmarkt für Solarmodule sowohl vor als auch nach der Investition deutlich unter 25 Prozent.

Da der Fotovoltaikmarkt zwischen 2004 und 2009 eine zweistellige Wachstumsrate aufwies, die deutlich über der BIP-Wachstumsrate im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) lag, werfen die durch das Projekt geschaffenen zusätzlichen Produktionskapazitäten nach Auffassung der Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf. Die Kommission ist deshalb zu dem Ergebnis gekommen, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung etwaige Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 365/2010 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. (Europäische Kommission: ra)


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