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Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften?


Europäische Kommission vermutet ein Kartell auf dem Markt für CD- und DVD-Laufwerke
Kartellverstoß Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben

(31.07.12) - Die Europäische Kommission hat dreizehn Unternehmen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) optische Laufwerke anbieten, von ihrem vorläufigen Standpunkt in Kenntnis gesetzt, dass sie wegen Beteiligung an einem weltweiten Kartell gegen die Kartellvorschriften der EU vorstoßen haben könnten. Mit optischen Laufwerken können CDs und DVDs sowohl gelesen als auch beschrieben werden. Die Kommission hegt den Verdacht, dass diese Anbieter ihr Verhalten bei Ausschreibungen abgestimmt haben könnten, die von zwei großen Erstausrüstern, die optische Laufwerke für Personalcomputer (Desktops and Notebooks) und Server herstellen, organisiert wurden. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben, welche einen der schwersten Verstöße gegen die Kartellvorschriften der EU darstellen. Zutreffendenfalls könnte dieses Verhalten letztendlich Kunden zum Nachteil gereicht haben, die optische Laufwerke der betreffenden Unternehmen gekauft haben.

Ablauf des Verfahrens
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle von Verhaltensweisen, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, wonach Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Praktiken verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum). Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.

Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft.

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt. Unabhängig davon kann einem Unternehmen bei Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder aber wichtige Beweise vorlegt, die gegenüber den bereits im Besitz der Kommission befindlichen Beweismitteln einen erheblichen Mehrwert darstellen und damit die Ermittlungen voranbringen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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