Neue Zollvorschriften
Neue Zahlen verdeutlichen die zentrale Rolle der EU-Zollverwaltungen bei der Bekämpfung nachgeahmter Waren
Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden - Seit 2014 werden die EU-Zollbescheide in einer Online-Datenbank, dem System gegen Produktfälschungen und zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (anti-COunterfeit and anti-PIracy System – COPIS), verwaltet
(26.11.15) - 2014 hielten die Behörden 35,5 Mio. Stück gefälschte und nachgeahmte Waren im Wert von insgesamt mehr als 617 Mio. EUR zurück. Die Statistiken finden sich in einem Bericht der Europäischen Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in der EU. Laut dem Bericht, der auf Zahlen für 2014 verweist, ist die hohe Zahl der zurückgehaltenen Waren darauf zurückzuführen, dass wegen des zunehmenden Verkaufs über das Internet eine große Menge Päckchen im Express- und Postversand befördert wird. Der Bericht enthält auch Angaben zu den Kategorien, in die die zurückgehaltenen Waren einzuordnen sind, zu deren Ursprungsländern und zu den für den Transport der Waren genutzten Verkehrsträgern.
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll erklärte hierzu: "Wenn wir es mit der Förderung von Innovation und Kreativität in der EU ernst meinen, sollte dem Schutz des geistigen Eigentums Priorität eingeräumt werden. Dies ist auch für die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Verbraucher und für die Schaffung von Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung. Unsere Zollbehörden kämpfen an vorderster Front gegen die Einfuhr nachgeahmter Waren und die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums."
An der Spitze der zurückgehaltenen Waren liegen mit einem Anteil von 35 Prozent Zigaretten, gefolgt von Spielzeug und Arzneimitteln. Auf Produkte des täglichen Bedarfs, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden könnten, z. B. Lebensmittel und Getränke, Körperpflegemittel, Arzneimittel, Spielzeug und elektrische Haushaltsgeräte, entfielen zusammen 28,6 Prozent. Wie in den Vorjahren war China das wichtigste Ursprungsland nachgeahmter Waren (80 Prozent), gefolgt von Hongkong, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei und Indien.
Peru war das Ursprungsland einer großen Menge Obst, das den gemeinschaftlichen Sortenschutz verletzte, Panama die Hauptquelle nachgeahmter alkoholischer Getränke. Thailand lag bei gefälschten Druckerpatronen an der Spitze, während Malaysia bei nachgeahmtem Zubehör für Mobiltelefone an erster Stelle stand. In mehr als 90 Prozent der Fälle wurden die zurückgehaltenen Waren vernichtet oder es wurden Gerichtsverfahren eingeleitet, um eine Rechtsverletzung festzustellen.
Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, der seit 2000 jährlich veröffentlicht wird, stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Der Bericht enthält auch wertvolle Informationen für die Analyse von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, die den EU-Markt beeinträchtigen, und für die Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen. Beispielsweise können Statistiken mit den Ursprungsländern ausgetauscht werden, um Rechtsverletzungen besser aufzudecken und dagegen vorzugehen.
Neue Zollvorschriften
Im Juni 2013 wurde eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden erlassen. Diese Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2015 in der ganzen EU und stärkt die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums.
Hier die wichtigsten Änderungen, die an den Zollvorschriften vorgenommen wurden:
>> Das Verfahren für die Vernichtung von Waren, bei denen eine Verletzung geistigen Eigentums vermutet wird, wurde geändert. Solche Waren können nun unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, wenn sie im Verdacht stehen, ein Recht des geistigen Eigentums zu verletzen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss, um das Vorliegen einer Rechtsverletzung festzustellen.
>> Für die vereinfachte Vernichtung von Waren in Kleinsendungen wurde ein neues Verfahren eingeführt, das angewandt werden kann, wenn der Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums dies für den Fall einer Rechtsverletzung beantragt hat.
Infolge dieses neuen Verfahrens für Kleinsendungen stieg 2014 die Gesamtzahl der zurückgehaltenen Waren. Dies belegt, dass die Vernichtung von im Post- oder Expressversand beförderten Waren ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand für Zollbehörden und Rechteinhaber erfolgreich vereinfacht wurde.
Seit 2014 werden die EU-Zollbescheide in einer Online-Datenbank, dem System gegen Produktfälschungen und zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (anti-COunterfeit and anti-PIracy System – COPIS), verwaltet, in der die Zollbehörden die Anträge der Rechteinhaber auf Tätigwerden der Zollbehörden und sämtliche Rechtsverletzungen erfassen. Jeder Fall wird nach Warenkategorie und Rechteinhaber eingetragen.
(Europäische Kommission: ra)
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