Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Transparenz an den Finanzmärkten


Europäisches Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an
Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens

(27.11.15) - Die bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften sollen bestimmte Finanztransaktionen transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern. Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz SFT-Verordnung) durch das Europäische Parlament. Diese von der Europäischen Kommission im Januar 2014 vorgeschlagene neue Verordnung wird die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor erheblich erhöhen. Sie trägt ebenfalls dazu bei, die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken zu erkennen und deren Umfang zu ermessen. Diese Verordnung steht mit der Zusage der G-20-Staats- und -Regierungschefs in Einklang, für mehr Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen den Marktteilnehmern eine besicherte Finanzierung, d. h. die Nutzung eigener Vermögenswerte wie Aktien oder Anleihen mit dem Ziel, die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten abzusichern. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet (Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, "Buy-sell back"– oder "Sell-buy back"-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte).

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Die […] Vorschriften werden für größere Transparenz an den Märkten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sorgen. Sie werden es den Marktteilnehmern ermöglichen, solche Geschäfte für die Finanzierung der Wirtschaft einzusetzen, gleichzeitig aber die Überwachung und Beurteilung der damit verbundenen Risiken erleichtern. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unser Finanzsystem nach der Finanzkrise widerstandsfähiger zu machen. Ich danke dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Berichterstatter Renato Soru für ihre großen Anstrengungen, die diese Einigung ermöglicht haben."

Hintergrund:

Die Verordnung erhöht die Transparenz auf dreierlei Weise:

>> erstens führt sie die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an zentrale Datenbanken, die sogenannten Transaktionsregister, ein, wovon lediglich Geschäfte mit Zentralbanken ausgenommen sind. Je nach Firmenkategorie beginnt diese Meldepflicht zwischen 12 und 21 Monaten nach Inkrafttreten der betreffenden technischen Regulierungsstandards;

>> zweitens müssen Investmentfonds ab Inkrafttreten der Verordnung in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen; den bereits bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt;

>> drittens legt die Verordnung für die Wiederverwendung von Sicherheiten einige Mindesttransparenzanforderungen fest, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens. Diese Tätigkeiten diversifizieren die Finanzierungsquellen und können deshalb für die Wirtschaft von Nutzen sein. Seit der Finanzkrise herrscht allerdings international Einigkeit darüber, dass diese Tätigkeiten transparent sein und einer angemessen Regulierung unterliegen sollten. Mit der heutigen Einigung ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt.

Nach der Abstimmung im Parlament, wird die Verordnung demnächst förmlich vom EU-Ministerrat angenommen und danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/finance/general-policy/shadow-banking/index_de.htm#maincontentSec1
(Europäische Kommission: ra)




Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen