Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Regulierung von SMS-Zustellungsentgelten


Digitale Agenda: Europäische Kommission setzt diskriminierende dänische SMS-Preisregulierung aus und leitet gründliche Überprüfung ein
SMS, die von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in Dänemark kommen, werden anders behandelt als SMS, die aus Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten stammen


(29.02.12) - Die Europäische Kommission hat der dänischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, DBA (Danish Business Authority), ihre schwerwiegenden Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des DBA-Vorschlags zur Regulierung von SMS-Zustellungsentgelten mit dem EU-Recht mitgeteilt. Die Entgelte werden von Mobilfunknetzbetreibern für die Zustellung von SMS-Kurzmitteilungen aus einem anderen Netz berechnet. Der DBA-Vorschlag betrifft Kurzmitteilungen an Kunden des Unternehmens Lycamobile, das ein virtuelles Mobilfunknetz betreibt und seine Tätigkeit auf dem dänischen Markt in der ersten Hälfte des Jahres 2010 aufgenommen hat.

Die Kommission hat Bedenken, dass die von DBA vorgeschlagene Preiskontrolle diskriminierend sein könnte, da die SMS, die von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in Dänemark kommen, anders behandelt werden. Für solche SMS gelten (niedrigere) Preisobergrenzen, während SMS, die aus Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten stammen, nicht reguliert werden. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) in den nächsten drei Monaten mit DBA erörtern, wie der Vorschlag so abgeändert werden kann, dass er mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Hierzu die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes: "Ich stimme zwar dem DBA-Vorschlag zu, die SMS-Zustellentgelte in dänischen Netzen mit beträchtlicher Marktmacht zu regulieren, aber dabei darf nicht anhand des Kriteriums diskriminiert werden, woher in der EU die SMS kommt. Die nationale Preisregulierung muss in jedem Fall mit den Binnenmarktregeln in Einklang stehen."

Hintergrund
Im Mai 2011 führte die DBA eine ähnliche Regulierungsmaßnahme für die SMS-Zustellung in Netzen anderer dänischer Mobilfunkunternehmen ein. Die Kommission hatte seinerzeit bereits ähnliche Bedenken bezüglich einer Diskriminierung bei SMS-Mitteilungen, die aus den Netzen von Betreibern von Telekommunikationsdiensten in anderen Mitgliedstaaten kommen, geäußert. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte die Kommission aber noch nicht über die Befugnis, der Regulierungsbehörde die Aussetzung einer solchen Regulierungsmaßnahme vorzuschreiben und eine gründliche Überprüfung einzuleiten – diese Befugnis ist erst im geänderten Rechtsrahmen für die Telekommunikation, der im Mai 2011 in Kraft trat, vorgesehen. Das geänderte Verfahren nach Artikel 7 lässt den Regulierungsbehörden einigen Spielraum, auf welche Weise sie einen wirksamen Wettbewerb in ihren nationalen Telekommunikationsmärkten erreichen, verlangt aber von ihnen, die Vorschriftenentwürfe der Kommission vorzulegen, um einen einheitlichen Ansatz in der gesamten EU zu gewährleisten.

Im Rahmen der neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) in den kommenden drei Monaten Gespräche mit DBA darüber führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar gemacht werden kann und wie die Hindernisse für den Binnenmarkt, zu denen die vorgeschlagene Maßnahme führen würde, beseitigt werden können. Am Ende des Verfahrens kann die Kommission eine Empfehlung abgeben, in der die nationale Regulierungsbehörde aufgefordert wird, die geplanten Abhilfemaßnahmen zu ändern oder zurückzuziehen.

Anders als ein typischer Mobilfunknetzbetreiber erbringt der Betreiber eines virtuellen Mobilfunknetzes (Mobile Network Virtual Operator, MVNO) Dienstleistungen für seine Kunden unter Nutzung gemieteter Netzelemente. Der MVNO zahlt ein Vorleistungsentgelt, um Zugang zu den Mobilfunkfrequenzen und der Mobilfunkinfrastruktur zu erhalten, die zur Weiterleitung und Zustellung von Anrufen erforderlich sind.

Das Schreiben der Kommission an die dänische Regulierungsbehörde wird veröffentlicht unter der Adresse
https://circabc.europa.eu/faces/jsp/extension/wai/navigation/container.jsp
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen